Polizei kontrolliert

10 Regeln für ein sicheres Skivergnügen in Tirol

Tirol
14.12.2021 15:45

Blauer Himmel, Neuschnee und dann noch ein Wochenende. Für Ski- und Snowboardfahrer ist das die perfekte Kombination, um Tirols Hänge hinunter zu kurven. Leider kommt es dabei häufig zu Unfällen. Die „Tiroler Krone“ hat recherchiert, welche Regeln gelten und wie ein sicheres Miteinander in den Bergen aussieht.

Wie Viktor Horvath, Leiter der Tiroler Alpinpolizei, auf Nachfrage mitteilt, „gelten auf den Skipisten die FIS-Regeln und diese sind zu beachten“. Je mehr Menschen sich auf den Pisten befinden, desto mehr Aufmerksamkeit muss vorhanden sein, betont der Experte, der das Motto für den Wintersport wie folgt vorgibt: „Es geht nur miteinander, nicht gegeneinander!“

Regeln als Grundlage bei Gerichtsverhandlung
Laut Horvath sind bei einem Verstoß gegen die FIS-Regeln keine Sanktionen vorgesehen, da es „sich um Empfehlungen und kein Gesetz handelt“. Wer nun glaubt, dass auf der Skipiste Narrenfreiheit herrscht, irrt aber. Wenn es nämlich beispielsweise nach einer Skikollision mit Verletzten im Anschluss zu einer Gerichtsverhandlung kommt, „werden diese Regeln als allgemeine Grundlage für die Beurteilung, ob sorgfaltswidriges Verhalten vorgelegen ist oder nicht, herangezogen“, weiß der Leiter.

FIS-Regeln für sicheren Spaß auf Tirols Pisten
Die FIS-Regeln reichen von der Vorschrift des Fahrens auf Sicht bis hin zur Ausweispflicht und gelten freilich für alle skiähnlichen Sportgeräte. Folgende zehn Punkte gilt es zu beachten:

  • Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  • Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen noch genügend Raum lässt.
  • Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
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Die Regeln werden als allgemeine Grundlage für die Beurteilung, ob sorgfaltswidriges Verhalten vorgelegen ist oder nicht, herangezogen.

Viktor Horvath, Leiter der Tiroler Alpinpolizei

Nicht an unübersichtlicher Stelle grundlos aufhalten!

  • Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  • Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.
  • Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Fahrerflucht ist strafbar
Wenn es zu einem Unfall kommt, müssen die Beteiligten unbedingt stehen bleiben, sagt Horvath. „Fahrerflucht ist im Falle einer Verletzung des Gegenübers gerichtlich strafbar.“ Je unübersichtlicher die Unfallstelle ist, desto weiter muss die Absicherung sein. Etwa mit überkreuzten Skistöcken und einer hellen Jacke.

Schwerpunktkontrollen durch Alpinpolizei
Abschließend sagt der Leiter, dass auch diesen Winter „wieder Alpinpolizisten unterwegs sein werden, die sich um die Absicherungen auf den Pisten, um Skiunfälle sowohl im freien als auch im organisierten Skiraum und um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Skigebieten kümmern werden“.

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