09.12.2021 14:58 |

Urteil nach 10 Jahren

FPÖ-kritischer Kommentar war freie Meinung

Die Meinungsfreiheit ist dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein besonders schützenswert Gut – vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um Verhetzung! Das zeigte sich in einem Urteil, das eine österreichische Tageszeitung angestrengt hat. Der EMGR widerspricht damit dem Obersten Gerichtshof.
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Anlassfall waren Kommentare im „Standard“-Forum zu FPÖ-Chef Herbert Kickl und der Kärntner FPÖ. Die Poster warfen ihnen u.a. das „Sägen an der Verfassung“ und „Destabilisierung unserer Staatsform“ vor. Das war – zwischen 2011 und 2013! Die Betroffenen klagten, die Sache ging bis zum Obersten Gerichtshof und der entschied 2014 als letzte Instanz, dass der Verlag die Nutzerdaten herausgeben muss – sprich: die Namen der Verfasser.

Kritische Werturteile im Politzusammenhang
Der Verlag, vertreten von Anwältin Maria Windhager, legte daraufhin Beschwerde beim EMGR mit Sitz in Straßburg (F) ein: Es handle sich nicht um einen verbotenen „Wertungsexzess“, sondern um kritische Werturteile im Polit-Zusammenhang. Das OGH-Urteil verletze die Meinungsfreiheit.

Dieser Ansicht stimmte der EMGR zu, zumal die Funktion eines Medienunternehmens die ist, die „offene Diskussion zu fördern“, geschützt durch die Pressefreiheit. Die Republik muss dem Verlag die Prozesskosten ersetzen.

Dass man aber in Straßburg Jahre brauchte, um dieses doch richtungsweisende Urteil in Online-Foren-Zeiten zu fällen, ist bedenkenswert. Und diese lange Zeitdauer könnte auch einen prominenten Erst-Verurteilten im wahrsten Sinne des Wortes ergrauen lassen: Karlheinz Grasser.

Der ehemalige Finanzminister bekam - nicht rechtskräftig - acht Jahre wegen Korruption am Buwog-Deal. Seine Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen nämlich ebenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Wegen der überlangen Verfahrensdauer und der Frage, ob Richterin Marion Hohenecker nicht doch etwa befangen gewesen sei ...

Gabriela Gödel
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