Strenge Maßnahmen
Corona in München: Alkoholverbot in Innenstadt
Corona-Regeln in München: Ab sofort darf täglich zwischen 11 und 23 Uhr kein Alkohol mehr in der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt getrunken werden (siehe Video oben).
In der Silvesternacht gilt das Verbot durchgehend. Das habe der Krisenstab beschlossen, teilt die Stadt mit.
„Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen“, begründet Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) den Schritt.
Die Stadt nutzt für die neue Regelung die Vorgaben der bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Demnach ist der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.
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