Vergleich gescheitert

Klage-Reigen wegen Wagen bei Demo am Landhausplatz

Tirol
04.12.2021 10:00
„Eine Demo ohne Lautsprecherwagen ist keine Demo“, ist Wilfried Hanser (67) erzürnt. Der gebürtige Vorarlberger fuhr Mitte August bei einer genehmigten Protestveranstaltung mit seinem Fahrzeug auf den Innsbrucker Landhausplatz auf, wird dafür nun aber vom Land Tirol auf Besitzstörung und Unterlassung geklagt. Der 67-Jährige sieht im Vorgehen einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit.

Es war der 21. August 2021: Am Innsbrucker Landhausplatz demonstrierten Hunderte gegen die Machteroberung der Taliban in Afghanistan und die Abschiebepolitik des österreichischen Innenministers. „Auf Bitten der Veranstalter habe ich mit einem Lautsprecherwagen an der behördlich genehmigten Demo teilgenommen“, erklärt Hanser. Doch dem Land war der Demowagen ein Dorn im Auge. Kurze Zeit später flatterte dem Lenker nämlich eine Strafe von 375 Euro ins Haus.

„Grundsätzlich gilt am Eduard-Wallnöfer-Platz ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge“, erklärt das Land. Das Verbot sei vor allem aus Sicherheitsgründen erforderlich, da der Platz zum Verweilen, Spazierengehen oder zur Sportausübung ausgelegt sei. „Veranstalter von angemeldeten Versammlungen werden im Vorfeld schriftlich darauf hingewiesen, dass keine Fahrzeuge auf den Platz auffahren dürfen, eine Lautsprecheranlage aber aufgestellt werden dürfen“, heißt es aus dem Landhaus. Die meisten würden dies akzeptieren. „In einigen Fällen mussten heuer allerdings rechtliche Schritte unternommen werden.“

„Ernstzunehmender Angriff auf Versammlungsfreiheit“
„Die Boxen und das ganze Equipment wiegen etwa 100 Kilo, das kann man schwer mit dem Rucksack transportieren“, wettert Hanser, der „einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit“ fürchtet. „Die Demo würde ihrer Stimme beraubt und es wäre nicht mehr möglich, akustisch und verständlich zu artikulieren, was das Anliegen der Versammlung ist.“

Vor Gericht boten Hanser und sein Anwalt Mathias Kapferer dem Land einen Vergleich an, wonach der Wahl-Tiroler eine Unterlassungserklärung unterzeichnet – ausgenommen im Rahmen von genehmigten Demos. „Das wurde aber abgelehnt und die Klage gegen mich fortgesetzt.“ Anfang 2022 kommt es somit zum nächsten Gerichtstermin.

Das Land scheint das Fahrverbot ziemlich ernst zu nehmen. Denn offenbar wurde einigen Veranstaltern anderer Demos sogar mitgeteilt, dass es verboten sei, im Zuge einer Demo den Landhausplatz mit Fahrrädern zu befahren.

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