Asylheim verlassen?

Wirbel um Kontaktperson von Omikron-Fall in NÖ

Wirbel um den bislang einzig bekannten Omikron-Fall in Niederösterreich. Eine Kontaktperson des positiv getesteten Südafrikaners soll das Asylheim in Schwechat seit der Ankunft nämlich kurzzeitig verlassen haben. 

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Zumindest vorerst wurden am Donnerstag noch keine weiteren Fälle in Zusammenhang mit der Omikron-Mutation gemeldet. Umso mehr Wirbel herrscht hinter den Kulissen dafür offenbar aber rund um den bekannten Fall. Aber der Reihe nach: Am 17. November reiste eine Gruppe Asylwerber in Österreich ein. Sie wurden in der Betreuungseinrichtung in Schwechat im Bezirk Bruck an der Leitha untergebracht, dort bei ihrer Ankunft - zumindest soweit bekannt - negativ getestet.

Weil danach aber bundesweit die Sorge über mögliche Omikron-Fälle zunahm, wurden Einreisende aus Südafrika neuerlich zum Test gebeten. Wie berichtet, wurde laut dem NÖ-Sanitätsstab so überhaupt erst der erste Omikron-Fall bekannt. Einer der eingereisten Asylwerber aus Südafrika erhielt am 27. November sein positives Testergebnis. Ein konkreter Verdachtsfall auf die Omikron-Variante sowie positiv ausgefallene PCR-Tests von weiteren fünf Personen wurden seither in Zusammenhang mit dem Fall bekannt.

Geheime Informationen aus Sicherheitskreisen bringen jetzt neue Brisanz in das Thema. So soll mindestens eine der Kontaktpersonen des Infizierten in den vergangenen Wochen auch außerhalb des Zentrums in Schwechat „unterwegs“ gewesen sein. Parallel dazu ist – das wurde offiziell bestätigt – immer noch unklar, wann und wo sich der infizierte Asylwerber tatsächlich angesteckt hat.

Datenschutz geht für Innenministerium vor!
Im zuständigen Innenministerium hält man sich zur brisanten Sachlage bedeckt und erklärt auf Anfrage lapidar: „Grundsätzlich dient die Betreuungsstelle am Flughafen auch als Aufnahmezentrum für Asylwerber. Alle Betreuungseinrichtungen verfügen über Schutzkonzepte, die Absonderungs- und Quarantänebereiche vorsehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann aber zu diesem Fall keine Auskunft gegeben werden“, so ein Sprecher. Doch bereits in der Vergangenheit widersetzten sich diverse Asylwerber den Absonderungsbescheiden. Handhabe habe man dabei aber nur bedingt, heißt es aus Kreisen der Fremdenpolizei.

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