Zermürbenden Jahren folgte die große Erleichterung für den Ex-EU-Abgeordneten Richard Seeber - ein allerdings noch nicht rechtskräftiger Freispruch! Dem Tiroler (59) war vorgeworfen worden, einem rumänischen Diplomingenieur (65) rund 400.000 Euro für nicht dokumentierte Beratungsleistungen zugeschanzt zu haben.
„10.500 Euro monatlich – für nichts!“ Dies sei Betrug und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt erneuerte seinen Vorwurf, dass es keine Beratungen, dafür aber 70 satte Scheinrechnungen gegeben habe. „Wir fanden keine Expertise, kein Gutachten, nicht einmal Mails trotz Hausdurchsuchungen.“ Der zweitangeklagte Rumäne war in zig teils konträren Fachgebieten tätig – von illegaler Holzschlägerung bis zur Krebsvorsorge! Als Naturwissenschaftler wurde ihm dies letztlich geglaubt.
„Niemand muss sich freibeweisen“
Seebers Verteidiger Markus Orgler betonte, dass sich kein Angeklagter „freibeweisen“ müsse. Dies sah dann auch der Schöffensenat unter Andreas Mair so. „Es war nicht nötig, die Unterlagen nach den Projekten aufzuheben.“ Die Angeklagten hatten auch beteuert, alles sei mit dem Tausch alter EDV-Anlagen abhandengekommen.
Das Motiv einer eigenen Bereicherung fehlt gänzlich.
Der Verteidiger
Nicht zu widerlegen war auch die Stoßrichtung von Seebers Verteidiger: „Das Motiv einer eigenen Bereicherung fehlt gänzlich.“ Es folgte ein Freispruch - „mit schalem Nachgeschmack“, wie der Richter anmerkte. Seeber umarmte erleichtert Angehörige: „Ich habe acht Jahre Leidenszeit erlebt.“
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