Bei der Verhandlung wirkte der 22-Jährige in seinem Kapuzensweater klein, schmächtig und eher schüchtern. Er wollte keinerlei Aussage machen, angeblich kann er sich an die Tat selbst gar nicht erinnern.
Mit 16 Jahren war der Beschuldigte nach Graz gekommen und hatte ohne Arbeit oder ordentliche Unterkunft als Punk gelebt. Er lernte seine Freundin kennen, die ebenso wie er viel trank, und zog mit ihr zusammen in eine Wohnung. Seine Eifersucht ließ ihn immer wieder ausrasten, er schlug und malträtierte das Mädchen mehrmals. Im Juni vorigen Jahres wollte die junge Frau einen Schlussstrich ziehen. Doch als sie ihm das sagte, drehte er laut Anklage durch und ging mit der Schere auf sie los.
Tötungsabsicht reifte über Jahre
Staatsanwalt Rudolf Fauler schilderte, wie der Angeklagte seine Freundin immer wieder geschlagen und misshandelt hatte, sie vergewaltigte und ihr schließlich mit der Schere viermal in den Hals gestochen hatte. Die Stiche waren harmlos, doch bei seiner Einvernahme erklärte er, dass er seit zwei Jahren mit dem Gedanken spiele, sie zu töten. Sein Anwalt betonte: "Für ihn war und ist es die große Liebe." Zu der Gewalttat sei es laut Verteidiger nur gekommen, weil er seine "Hilflosigkeit spürte".
Opfer nach Übergriff gefilmt
Nach einem seiner Übergriffe filmte der Angeklagte sogar die Frau, wie sie am Boden lag und weinte. Dazu schilderte er - übrigens sehr gewählt und keineswegs schüchtern - in völlig emotionsloser Art und Weise, was sich abgespielt hatte. Dabei zeigte die Kamera immer wieder das mit Jalousien nach außen verschlossene Fenster, im Hintergrund hörte man die Frau weinen.
Geschworene befanden Angeklagten für schuldig
Doch Gerichtspsychiater Friedrich Rous sah bei ihm "keine Gefährlichkeit", wiewohl er "schizoide, emotional unstabile Anteile" aufweise. Trotzdem stufte er ihn als zurechnungsfähig ein.
Die Geschworenen befanden den 22-Jährigen mit 7:1 Stimme schuldig des Mordversuchs. In Bezug auf die Vergewaltigung waren die Laienrichter einstimmig für einen Schuldspruch. Weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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