Diözese stellt klar

Kein Bettelverbot auf kirchlichen Plätzen im Land

Steiermark
06.03.2011 18:05
Das umstrittene Bettelverbot im öffentlichen Raum, das in der Steiermark beschlossen wurde, gilt nicht auf kirchlichen Plätzen beziehungsweise auf Grund, der im Besitz der katholischen Kirche ist. Dies hat die Diözese Graz-Seckau am Wochenende klargestellt.

Die Hilfsbereitschaft gegenüber Bettlern "wird auch künftig das Handeln der einzelnen Gläubigen und der Kirche bestimmen", so die gemeinsame Erklärung von Diözesanrat, Priesterrat und Dechantenkonferenz.

"Die Ausbeutung von Behinderten, aggressives Betteln und die Ausnützung von Kindern waren schon bisher in der Steiermark verboten. Diese sinnvollen und berechtigten Einschränkungen müssen weiterhin gelten", hieß es seitens der Katholischen Kirche Steiermark in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme.

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