Im Zuge der Asphaltierung waren die in Summe 65 Kilometer langen Güterwege vor rund 50 Jahren zu Gemeindestraßen geworden. 2012 staunten dann die ehemaligen Besitzer nicht schlecht: Unter dem angeblichen Vorwand, das Land würde die Eintreibung vorschreiben, wurden von der Gemeinde plötzlich Erhaltungskosten vorgeschrieben.
Jahrelang kämpfte vor allem Günther Nanke entschieden gegen die seiner Meinung nach unerlaubte Abgabe an, zuletzt klagte er dann sogar die Gemeinde. Und er bekam vom Bezirksgericht Neunkirchen nun auch recht. Der Richter hielt fest, dass keinerlei Verpflichtung Nankes zur Leistung eines Erhaltungsbeitrags bestand. Die Gemeinde geht in Berufung. Warum, das wollte Bürgermeister Alfred Brandstätter mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht erklären.
Sammelklage wird vorbereitet
Nanke bleibt jedoch nicht der Einzige, der gegen die Gemeinde juristisch vorgeht. Rund 20 weitere betroffene Bürger bereiten eine Sammelklage vor. „Mit der Vorgehensweise dürfte Zöbern allerdings nicht alleine sein. Ich wurde bereits von vielen Bewohnern anderer Gemeinden kontaktiert, die dort Ähnliches erlebt haben“, berichtet Nanke.
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