Für 400 Euro hätte der Angeklagte vier Personen von Italien nach Rosenheim bringen sollen. Die Fahrt wurde jedoch vorzeitig von der Polizei am Brenner gestoppt. Bei einer anderen Fahrt hatte der Mann einen Tunesier von Traiskirchen (Niederösterreich) nach Rosenheim (Bayern) gebracht. Dafür soll er 500 Euro erhalten haben. Bei der Einvernahme durch die Polizei zeigte sich der Italiener noch großteils geständig, in der Verhandlung widerrief er seine Angaben.
Warum ihm die Personen so viel Geld gezahlt hätten und nicht mit dem Zug gefahren seien, fragte Richter Norbert Hofer den Angeklagten. Auf diese Frage erklärte der 35-Jährige, dass er geglaubt habe, mit Asylpapieren dürfe man in ganz Europa reisen. Er habe jedoch angenommen, das Einsteigen in den Zug sei ohne Reisepass nicht möglich.
Richter glaubt Aussage nicht
Da er aber selbst von Tunesien nach Italien eingewandert war und daher die Erfordernisse für eine Einreise kenne, glaubte ihm der Richter diese Begründung nicht. Er hätte wissen müssen, dass die Einreise in Staaten der EU nur mit gültigem Reisepass und Visum möglich sei. Die Strafe wäre deutlich geringer ausgefallen, wäre er bei seinem ursprünglichen Geständnis geblieben, betonte der Richter bei der Urteilsbegründung. Die bisherige Unbescholtenheit des 35-Jährigen wirkte sich mildernd auf das Urteil aus.









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