Kaum vorstellbar - aber zurzeit Faktum: Die ehemals gefeierte Gesellschaftsdame Andrea Herberstein muss ins Gefängnis. Auch wenn ihr Anwalt Peter Bartl nach dem desaströsen Tag in Wien schäumt und nach Möglichkeiten sucht, das zu verhindern.
Der Oberste Gerichtshof hatte ja die Berufung nicht nur abgeschmettert, sondern die ursprünglich in Graz verhängte Strafe sogar massiv erhöht. Zwei Jahre (statt 15 Monate) Gesamtstrafe, davon acht Monate (statt fünf) unbedingt. Aber muss die "Gräfin" tatsächlich "sitzen"?
Verzögern kann man den Gefängnisgang: Da gibt es den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - aber da muss man schon nachweisen, dass im Prozess gravierende Fehler begangen wurden. Auch gesundheitliche Probleme könnten den Haftantritt verzögern oder verhindern. Und dann gibt's den Antrag auf die elektonische Fußfessel - da könnte Andrea Herberstein daheim bleiben, dürfte sich aber kaum nach draußen bewegen.
Kronen Zeitung
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