2007 wurde die Verordnung für Wasserschongebiete novelliert. Aufgrund der hohen Nitratbelastung fürchtete man damals speziell in der Südsteier um die Qualität des Trinkwassers. Den Bauern wurden bei der Gülleausbringung strengere Auflagen verordnet. "Daraus leiten die Landwirte nun einen Entschädigungsanspruch ab. 445 Betroffene sind's allein in der Region Leibnitz", weiß Bruno Saurer vom steirischen Wasserversorgungsverband.
Die BH Leibnitz hat den Beschwerden der Bauern im Oktober 2010 recht gegeben. Gegen die Bescheide der Behörde erheben die regionalen Wasserverbände jetzt aber zivilrechtlich Einspruch. "Es geht um 400.000 Euro pro Jahr, rückwirkend würde dies die stolze Summe von zwei Millionen Euro ergeben", sagt Saurer.
Präzedenzfall am Grazer Zivilgericht
Derzeit läuft am Zivilgericht Graz ein Präzedenzfall: Behalten die Bauern recht und die Versorger müssen zahlen, würde das auch der Konsument spüren: "Die Preise müssten um zumindest 30 Prozent erhöht werden", prophezeit Edmund Kohl vom Wasserverband Leibnitzerfeld Süd.
Die Wasserversorger hoffen auf Hilfe, Kohl: "Es kann doch nicht der politische Wille in unserem Land sein, für saubereres Trinkwasser 'Entschädigungen' für die Landwirtschaft abführen zu müssen!"
von Barbara Winkler, "Steirerkrone"









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