Zwei Bilder der jeweils bereits verstorbenen heimischen Künstler Hildegard Joos und Georg Pevetz sowie zwei Gemälde einer Winterlandschaft unbekannter Maler befinden sich derzeit auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts. Die Kunstwerke hatte sich eine Pensionistin aus dem Bezirk Tulln ausgeborgt. Nachdem die Frau verstorben war, wollte die Eigentümerin die Bilder zurückhaben. Doch die Gemälde mit einem Gesamtwert von rund 3000 Euro waren nicht auffindbar.
Der materielle Wert ist nicht entscheidend
Die Frau meldete dies bei der Polizei. Und obwohl die Bilder einen geringen Wert aufweisen, sind sie nun ein Fall für die Spezialisten im Innenministerium. „Sie gelten als Kulturgut, zuständig ist daher unabhängig vom materiellen Wert das Bundeskriminalamt“, berichtet ein Ermittler.
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