„Beissender Geruch“
Der Angeklagte erschien zuerst nicht zu seinem Prozess im Landesgericht Salzburg. Die Richterin ließ ihn daraufhin von der Polizei vorführen - wohl, weil ihm das Ganze peinlich ist. Es geht um den Vorwurf: Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen.
Der 25-Jährige schickte im Dezember und Jänner einem Mädchen (10) intime Nacktbilder, verlangte auch welche, und wollte sich mit dem Kind treffen. Es solle sogar die Mutter fragen, schrieb er laut Anklage neben weiteren anzüglichen Nachrichten. Die Vorwürfe gestand der unbescholtene Österreicher ein. Urteil: drei Monate auf Bewährung und Weisung zur Psychotherapie.
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