Nylonschnur gespannt

Biker nach Sturz gelähmt: Rekord-Schmerzensgeld

Niederösterreich
08.06.2021 06:00

Immer öfter lauern auf Mountainbike- oder Radfahrstrecken fatale Stolperfallen. Nach einem Prozessmarathon bestätigte jetzt der Oberste Gerichtshof, dass einem - nach einem Sturz - querschnittgelähmten Biker Rekord-Schmerzensgeld zusteht. Ein Landwirt hatte auf der Route eine Nylonschnur gespannt.

Der 53-jährige Niederösterreicher Hubert B. (Name geändert) aus Waidhofen an der Ybbs kam auf der auch auf den Grundstücken des Landwirtes verlaufenden Mountainbikestrecke bei Ybbsitz schwer zu Sturz. Der Bauer hatte eine Nylonschnur gespannt - quasi einen Weidezaun ohne Kennzeichnung!

Vater dreier Kinder querschnittgelähmt
Der Sportler sah das Hindernis zu spät (daher trifft ihn rechtlich eine Mitschuld). Beim Bremsen stürzte der Sanitäter über den Lenker nach vorne auf die Halswirbelsäule und hat jetzt eine hohe Querschnittlähmung. Der Vater dreier Kinder war bis vor dem Unfall im Juni 2014 begeisterter Sportler.

OGH-Bestätigung nach Prozessmarathon
Nach einem Prozessmarathon bestätigte der Oberste Gerichtshof jetzt, dass das Mitverschulden des Opfers drei Viertel beträgt. „Da das eingeforderte Schmerzensgeld 320.000 ausmacht, bekommt er ein Viertel, also rund 80.000 Euro, als Schmerzensgeld“, so sein Wiener Anwalt Mag. Matthias Leitner. Dazu kommen noch je ein Viertel der Kosten für die Behandlung sowie für Hausumbau und Behindertenauto.

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Das entstandene Leid kann kein Geld der Welt aufwiegen.

Der Wiener Anwalt Matthias Leitner

Was die Bezahlung der Prozesskosten betrifft - etwa 50.000 Euro -, gibt es noch keine Entscheidung. „Mein Mandant hat eine Zahlung bekommen, dennoch kann das nur ein schwacher Trost sein“, erklärt der Jurist. Denn das entstandene Leid könne kein Geld der Welt aufwiegen.

Florian Hitz
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Peter Grotter
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