Zwei Angeklagte wurden von dem Belgrader Gericht zu 35 bzw. 32 Jahren Haft verurteilt, die restlichen erhielten laut Medienberichten Gefängnisstrafen zwischen zwölf und 30 Jahren. Die höchstmögliche Strafe wäre 40 Jahre gewesen.
Die serbischen Behörden beteuerten nach dem Tod des Franzosen, der Gewalt bei Sportereignissen energisch ein Ende setzen zu wollen. Erst im Oktober des Vorjahres war in einem Eilverfahren eine Gesetzesänderung verabschiedet worden, die die Verlängerung der U-Haft bei Schnellverfahren von bisher acht auf 30 Tage ermöglicht. Den Anlass dazu hatten allerdings Ausschreitungen nationalistischer Gruppen und Fußballfans am Rande einer ersten Schwulenparade in Serbien kurz zuvor geliefert.
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