Es begann mit Luftnot, Herzklopfen, Unwohlsein – doch wenig später verschlechterte sich der Zustand der Patientin in einer Grazer Privatklinik im vergangenen Mai. „Plötzlich hat sie geschrien, dass ihr Kopf platzt, dass sie keine Luft mehr bekommt“, sagt die Ärztin vor Richterin Angelika Hacker. „Ihre Zunge war angeschwollen, ich musste sofort handeln.“
Reanimation nötig, Herzfunktionsleiden bleibt
Sie diagnostizierte einen allergischen Schock und spritzte Adrenalin. Aber der Zustand der Patientin verschlechterte sich weiter. Sie musste reanimiert werden und war drei Tage lang im Koma. Was bleibt, ist ein Herzfunktionsleiden.
Sie habe grob fahrlässig gehandelt, wirft die Staatsanwältin der 41-Jährigen vor. Diese bekennt sich nicht schuldig – auch unter dem Kreuzverhör des Sachverständigen. Es geht um Details: Die Art des Medikaments, die Dosierung; darum, wieso die Patientin nicht an einen Monitor angeschlossen war.
Ist es denn nicht Ihre Pflicht zu überprüfen, ob es sich um das richtige Medikament handelt?
Frage der Richterin an die angeklagte Ärztin
Falsche Dosis, falsches Medikament
Ein Milligramm Adrenalin will die Ärztin bei der Krankenpflegerin bestellt haben – diese brachte aber fünf Milligramm Noradrenalin. Die Angeklagte sah die fünf Milliliter in der Spritze und glaubte, es handle sich um ein verdünntes Medikament – so jedenfalls ihre Aussage.
„Ist es denn nicht Ihre Pflicht zu überprüfen, ob es sich um das richtige Medikament handelt?“, fragt Richterin Hacker. „Ja, das ist wahr. Dieser bin ich nicht nachgekommen, deswegen sitze ich heute da“, so die Angeklagte. Der Prozess wurde vertagt.
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