Kein Fahrverbot

Für große Traktoren gibt es keinen Feierabend

Tirol
22.04.2021 17:08

Man könnte fast von einer „Gesetzeslücke“ sprechen: Während für Lkw in Tirol am Wochenende und abends Fahrverbot herrscht, gilt diese Einschränkung nicht für Großtraktoren. Diese dürfen zu landwirtschaftlichen Zwecken jederzeit fahren - doch es soll vorkommen, dass Traktoren auch andere Aufgaben erledigen.

Am Abend und am Wochenende ist Schicht im Schacht, Ende Gelände, Feierabend. Freilich nicht für jeden, aber jedenfalls für Lkw. Diese haben dann Fahrverbot – zumindest im transitgeplagten Tirol. Doch wer jetzt denkt, er könnte dann ungestört seinen Aperol-Spritzer oder das Feierabendfanta trinken, während sich die Sonne langsam über dem Inn senkt. . . der irrt. Zwar langsam, aber doch laut, dreckig und angsteinflößend groß könnte ein Traktor vorbeituckern.

Landwirtschaft ist kein „9-5“-Job
Während Lkw nicht fahren dürfen, darf es ein Traktor mit 40 Tonnen (inklusive Anhänger) sehr wohl. Was auch verständlich ist, Landwirtschaft ist immerhin kein „9-5“-Bürojob, vom Feierabend und Wochenende könnten Landwirte oft nur träumen. Es ist daher auch notwendig, dass Ernte transportiert werden kann, wann es erforderlich ist. Trotzdem ergeben sich Probleme.

  • Die Route:
    Ein Traktor macht Lärm und Schmutz, und dafür gibt es weniger gut geeignete Routen – z. B. durchs Ortsgebiet. Wie der neue Boulevard in St. Nikolaus in Innsbruck. Ein verbreiteter Gehsteig bietet nun Platz für Gastgärten. Anrainer berichten jedoch, dass sich hier regelmäßig, auch am Wochenende und am Abend, ein Traktor nach dem anderen durch die enge Innstraße wälzt. Das Gastgarten-Erlebnis erleidet so erhebliche Kratzer.
  • Zweckentfremdung:
    Traktoren im Einsatz für die Landwirtschaft ist das eine, doch offenbar gibt es auch welche, die ihre Traktoren auch für andere Zwecke zur Verfügung stellen. Eben wegen des Lkw-Fahrverbots, nimmt man dann eben den Traktor für den Erdaushub. Davon wissen Landwirte, Frächter und die Politik. Es hapert an der Kontrolle.
  • Kein Fahrtenschreiber:
    Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, also Traktoren, besteht keine Einbauverpflichtung von einem digitalen Kontrollgerät beziehungsweise einen Fahrtenschreiber.
  • Führerschein Klasse F:
    Den braucht man für Traktoren von bis zu 40 Tonnen und er kann bereits mit 16 Jahren (!) erworben werden.

Ein paar Lösungsansätze
. . . sind schwierig zu finden, da – sobald es sich um Bundesstraßen handelt – die Angelegenheit bei der Bundesregierung liegt. Die wurde von den Tirolern zwar schon vor rund einem Jahr diesbezüglich kontaktiert, aber noch hat sich nichts getan. Nun bringt im Innsbrucker Gemeinderat Benjamin Plach (SP) einen Prüfantrag ein, ob ein Traktor-Fahrverbot zumindest im innerstädtischen Bereich möglich wäre. An ihn haben sich Anrainer von St. Nikolaus gewandt, die ihren Boulevard gerne lärm- und schmutzfrei hätten. Im Land setzt man auf eine Sensibilisierungskampagne, bittet die Bevölkerung aber auch um Verständnis für die Arbeitszeiten der Bauern.

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