Nach Tod seines Hundes

Besten Freund in Graz bewusstlos getreten – Urteil

Steiermark
30.03.2021 18:25

„Es war schlimm! Ich dachte wirklich, ich muss sterben.“ - Wie von Sinnen prügelte ein Steirer (42) vergangenen Mai auf seinen besten Freund ein. Immer wieder. Bis fünf Rippen brachen und sein Gesicht vor lauter Verletzungen nicht mehr zu erkennen war. Das Motiv: Er gab seinem Freund offenbar die Schuld am Tod seiner Hündin.

„Ich verstehe ja, dass Ihnen der Tod Ihres Hundes nahe ging. Aber dass man so ausrastet. Was machen Sie, wenn ein Mensch stirbt, bringen Sie dann wen um?“, zeigte Richter Andreas Rom kein Verständnis. „Und die Wohnung Ihres besten Freundes hat ausgesehen, als hätte drinnen ein Panzer umgedreht.“

Dabei wollte der Angeklagte eigentlich nur mit seinem Kumpel reden. „Weil er immer für mich da war, wenn es mir schlecht ging.“ Und wegen des Todes seiner 14-jährigen Hündin, einem Rottweiler-Berner-Sennenhund-Mix, ging es ihm sehr schlecht.

„Wollte den Tag nur vergessen“
„In der Früh habe ich sie noch zum Tierarzt gebracht, aber sie ist unterwegs gestorben.“ Dann sei er zusammengebrochen. Und habe zu trinken begonnen. „Ich wollte den Tag nur vergessen.“

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Wenn Sie den Alkohol nicht vertragen, dann lassen Sie es.

Richter Andreas Rom

„Hör auf, du bringst mich ja um!“
Irgendwann ging er dann zu seinem besten Freund. „Mein Weibi, mein Weibi!“, brüllte der Angeklagte dort schon im Stiegenhaus. Dann sei die Situation eskaliert. „Ich weiß gar nicht, wie oft er hingetreten hat. Als meine Rippen brachen, machte es nur pffff“, schilderte der Kumpel. Hör auf, hör auf, du bringst mich ja um, habe er gerufen. „Dann ging mir irgendwann das Licht aus.“

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Wir waren die besten Freunde. Das war wirklich das Ärgste, das man jemandem antun kann. Es war so schlimm für mich.

Das Opfer

„Waren Sie böse auf ihn?“, wollte Staatsanwältin Anne Fraser vom 42-Jährigen wissen. Angeblich gab er dem Freund die Schuld am Tod der Hündin, weil sie davor bei ihm war. „Ich weiß es nicht.“ - „Aber Sie werden mit dem Ganzen doch irgendetwas bezweckt haben?“, bohrt Richter Rom weiter. „Ich glaube nicht, dass ich irgendwas gedacht habe, sonst hätte ich das nicht getan. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen“, schluckte er. „Es tut mir leid.“ Die 15.000 Euro Schmerzensgeld akzeptierte der Steirer.

Das Urteil - 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt - ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

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