Aufreger im Vorjahr

Infizierte Pflegerin trat Nachtdienst an – Prozess

Tirol
21.03.2021 10:00

Vor einem Jahr war es ein Aufreger in der beginnenden Pandemiezeit in Tirol: Eine Pflegerin des Marienheims in Reith im Alpbachtal verrichtete trotz Corona-Infektion ihren Dienst. Die 32-Jährige und der Amtsleiter (61) der Gemeinde wurden angeklagt und müssen sich im April vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.

Sieben Minuten vor Beginn ihres Nachtdienstes soll die Pflegerin am 29. März – ein Sonntagabend – von ihrem positiven Corona-Ergebnis erfahren haben. Auf die Schnelle einen Ersatz zu finden war fast unmöglich, denn andere Mitarbeiter waren bereits erkrankt bzw. erschöpft. Ein Dilemma, in dem sich die Frau entschied, ihre bettlägerigen Schützlinge nicht im Stich zu lassen. Die „Belohnung“ waren eine anonyme Anzeige und ein Polizeieinsatz, die Frau soll unter Wortgefechten das Wohnheim verlassen haben.

„Kein Kontakt mit den gesunden Senioren“
Bürgermeister Johann Thaler betonte schon damals: „Die Frau arbeitete in einem separierten Bereich mit ohnehin bereits infizierten Bewohnern.“ Datenschutzrechtlich pikant: Über Testergebnisse von Mitarbeitern dürfen Arbeitgeber – hier die Gemeinde – nicht informiert werden. Die Belegschaft des Heimes schrieb später einen offenen Brief an den Gemeinderat, in dem man sich über den inakzeptablen Umgang mit der 32-Jährigen in ihrer verzweifelten Situation beschwerte. Das Heim wurde nach weiteren positiven Tests am 4. April geräumt.

Anklage: Gefahr der Krankheitsverbreitung
Ein Jahr danach müssen sich die Pflegerin und der Amtsleiter der Gemeinde einem Prozess am Landesgericht stellen. Die Pflegerin habe „Handlungen begangen, die geeignet sind, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen“, heißt es wörtlich in der Anklage. Der Amtsleiter soll als ihr dienstrechtlicher Vorgesetzter dazu beigetragen haben.

Welche Anordnungen traf der Amtsleiter?
Den Zweitangeklagten vertritt der Rattenberger Anwalt Alois Schneider. Er will darauf verweisen, dass die Erstangeklagte schon im Dienst war und der Amtsleiter sie nicht erst auffordern hatte müssen. Richtig sei, dass der 61-Jährige gegenüber der Polizei erklärt hatte, dass „nach seinem Wissensstand“ und laut ärztlicher Auskunft symptomfreie positiv Getestete den Dienst verrichten dürfen. Obwohl dies rechtlich nicht standhielt, geht Schneider von einem Freispruch für seinen Mandanten aus. Als Zeugin wird auch eine Amtsärztin gehört.

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