Steiermark History

Seuchen: Wie sich die Geschichte wiederholt

Steiermark
14.03.2021 12:00

Eine im Jahr 1625 durch den steirischen Landeshauptmann erlassene „Infections-Ordnung“ sagte dem Schwarzen Tod den Kampf an: Die Maßnahmen ähneln frappant den heutigen Corona-Vorkehrungen.

„Kraxenträger, umherschweifende Bettler und anderes Gesindel ist von nun an aus den Städten verbannt“ - das proklamiert der steirische Landeshauptmann Hans Ulrich von Eggenberg anno 1625.

Warum dieser drastische Schritt? Der Schwarze Tod wütete im Land und raffte die Bevölkerung hin. Es galt nun, von „ganz oben“ aus die tödliche Seuche einzudämmen und ein neuerliches Aufflammen in einzelnen Orten zu verhindern. Dazu erließ der Eggenberger eine „Infections-Ordnung“, in der Verhaltensregeln für die Bevölkerung des Herzogtums schwarz auf weiß festgeschrieben wurden. Das bei Widmannstetter in Graz gedruckte strenge Regelwerk umfasst 20 Seiten - „26 Punkte legen fest, was zu tun ist, was verboten ist und woran sich die Menschen zu halten haben“, erklärt Katharina Kocher-Lichem, Direktorin der Landesbibliothek. Hier ist das - besonders in der aktuellen Corona-Krise - kostbare Zeitdokument sicher verwahrt.

„Die Maßnahmen, die damals zur Eindämmung der Pandemie getroffen wurden, gleichen denen von heute sehr“, stellt Markus Kostajnsek, Landesbibliothek-Experte für antike Bücher, beim Durchackern überrascht fest. „Die Vermittlung dieser Anweisungen findet 1625 zu einem Gutteil über die Kanäle der bestens vernetzten katholischen Kirche statt.“ Und das sind die Schritte, mit denen man in der Steiermark vor knapp 400 Jahren der Pest den Kampf ansagte:

Pest-Städte werden streng bewacht
Pfarrern und Seelsorgern wird aufgetragen: Sie sollen Ortschaften, in denen die tückische Krankheit auftritt, der Obrigkeit melden und zugleich die Kirchengeher von der Kanzel aus warnen, sich von diesen fernzuhalten. Die Pest-Städte werden streng bewacht - also unter Quarantäne gestellt. Jede Person, die Zutritt verlangt oder den gesperrten Ort verlassen will, wird kontrolliert. Diejenigen, die eingelassen werden, müssen belegen, dass sie ausreichend lange in Isolation waren.

Transporte, Waren aller Art und auch die Post werden genau unter die Lupe genommen. Der Stoff- und Obsthandel ist verboten.  Herrschaften müssen ihre Bediensteten instruieren, im Wohnbereich, in den Ställen und in den Gassen auf Sauberkeit zu achten. Unrat, Abwaschwasser und Aas dürfen nicht mehr auf den Wegen, sondern müssen direkt im Wasser oder außerhalb der Stadt entsorgt werden. Das Halten von Schweinen in der Stadt ist untersagt, Schmutz-Lacken gehören zugeschüttet.

Hochzeiten in Pestzeiten sind sofort „abzustellen“
Weiters: Verbot von harten Getränken (Branntwein) innerhalb und außerhalb der Häuser, der Ausschank wird zudem eingeschränkt. Auf Plätzen soll mehrmals täglich mit „Cronabeth (Wacholder) an feuchten Tagen geraucht werden“.  „Spiel, Hochzeiten und Badehäuser“ sind zu Pestzeiten „abzustellen“.  Hunde und Katzen in Haushalten sind „bei Strafen“ unerwünscht.  Für die Pestopfer wird ein eigener Friedhof angelegt. Die Totengräber werden eigens ermahnt, sich pietätvoll zu verhalten.

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