2007 hatte der Mediziner in einem Pflegeheim eine bettlägerige Alzheimer-Patientin behandelt - auch wegen eines Druckgeschwürs(Dekubitus), weil er der betagten Frau das Krankenhaus ersparen wollte. Doch die Symptome verschlimmerten sich, ein Kollege wies die Patientin schließlich ein und sie wurde operativ behandelt.
Im ersten Verfahren erklärte ein medizinischer Gutachter, dass die Frau schon viel früher in ein Spital gebracht hätte werden müssen. Dem widersprach der Beschuldigte, er würde wieder gleich handeln. Damals hatte man den Arzt zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Doch der Mann ging in Berufung.
"Alles getan, was in seiner Macht stand"
Jetzt wurde vor Strafrichter Stefan Koller neu verhandelt, mit einem neuen Gutachten und darin heißt es: "Es konnte kein ernstliches Fehlverhalten festgestellt werden. Der Mediziner hat alles getan, was in seiner Macht stand." Der Angeklagte wurde schließlich freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
von Eva Molitschnig, "Steirerkrone"
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