„Krone“ half Witwe

Vignette: Keine Rückgabe nach Todesfall?

Niederösterreich
10.02.2021 06:00

Nach dem plötzlichen Tod von Franz H. (66) aus Gänserndorf in Niederösterreich kämpften Witwe und Freunde der Familie nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit rechtlichen Problemen. Selbst das Storno für die nicht mehr gebrauchte Vignette wurde zum Spießrutenlauf, die Asfinag lässt ja eigentlich keine Rückgabe zu.

„Einleitend möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Anhand der geltenden Rahmenbedingungen ist eine Rückgabe, Verlängerung oder Erstattung für eine bereits gültige digitale Vignette leider nicht möglich“, so lautete die Conclusio des Asfinag-Antwortschreibens, das bei Ulrich Schadelbauer, Freund der Familie H., das Fass zum Überlaufen bringt: „Franz hatte kurz vor seinem Tod noch die Vignette gekauft, jetzt kann er diese aber nicht mehr in Anspruch nehmen, und die Witwe hat auch kein angemeldetes Auto mehr, geschweige denn einen Führerschein. Da muss man doch Rücksicht zeigen“, so Schadelbauer wütend.

In vielen Fällen werden nach Todesfällen unverbrauchte Prämien oder Gutscheine wieder refundiert, beim Autobahnbetreiber merkte man von Kundenorientierung aber vorerst nur herzlich wenig.

„Werden jetzt den Kaufpreis rückerstatten“
Erst eine Anfrage der „Krone“ brachte nun Umdenken: „Die Sachlage ist in diesem Fall natürlich speziell, und wir werden jetzt den Kaufpreis rückerstatten“, erklärt eine Sprecherin. Für die Angehörigen von Franz H. endet somit wenigstens dieser verzwickte Spießrutenlauf.

Josef Poyer, Kronen Zeitung

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