Ab 12. Februar findet der Prozess gegen den Besitzer des Schlachthofs in Heiligenkreuz, Hans-Peter Ramsauer (57), statt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass er von April 2009 bis Oktober 2019 vom Amtstierarzt als genussuntauglich deklariertes Fleisch nicht über die Tierkörperverwertung entsorgte, sondern es nach dem offiziellen Ende des Schlachttages – also zu einem Zeitpunkt, wo kein amtliches Fleischbeschauorgan mehr vor Ort war – mit genusstauglichem mischte. In Summe soll er seine Abnehmer über die Jahre hinweg um 5,7 Millionen Euro geschädigt haben.
Hinterhalt eines Konkurrenten?
Nun meldet sich der Angeklagte erstmals über seinen Verteidiger Gerald Ruhri zu Wort. Für die beiden steckt hinter der ganzen Angelegenheit ein Hinterhalt, angestiftet von einem Konkurrenten. Der behaupte nämlich, sämtliche Bauern seien ihm abgesprungen und zur Firma Ramsauer gewechselt, weil dort weniger Schweine für die Tierkörperverwertung (TKV) anfallen würden und sie somit mehr Geld für ihre Tiere bekämen. Der Verdacht von Ramsauer und Ruhri: Der Konkurrent habe Mitarbeiter bei Ramsauer eingeschleust, welche angebliche Missstände dokumentierten und anzeigten, wodurch der Fall ins Rollen kam.
„Alles lief ordnungsgemäß“
Der Vorwurf der Konkurrenz geht für Ramsauer ins Leere: Laut einem Schreiben einer Vereinigung von Schweinebauern fällt nämlich bei ihm genauso viel als genussuntauglich eingestuftes Fleisch an wie bei der Konkurrenz. Und auch gegen die Anschuldigung, er habe TKV-Fleisch mit gutem Fleisch gemischt, wehrt sich der 57-Jährige. Denn das geschlachtete Tier werde nach erfolgter positiver Begutachtung entweder in Hälften oder in Viertel zerlegt, dabei wird jedes Teil vom Amtstierarzt mit einem Genusstauglichkeitszeichen versehen. Genau so sei das Fleisch auch vom Land Steiermark freigegeben, vom Betrieb verpackt und versendet worden. „Obwohl alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, bewertet das die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Betrug. Das kann doch nicht sein“, meint Ruhri.
Anwalt ortet Mängel bei Ermittlungsarbeit
Nur ein geringer Anteil des geschlachteten Fleischs sei noch kleiner portioniert worden, wodurch auch das Siegel nicht mehr erkennbar gewesen sei. Für Ruhri heißt das im Umkehrschluss, dass selbst wenn es zu einer Vermischung mit genussuntauglichem Fleisch gekommen wäre, dies nicht mehr nachvollzogen hätte werden können – der Vorwurf sei daher aus seiner Sicht haltlos.
Auch beim Ermittlungsvorgang sehen Ruhri und sein Mandant grobe Mängel. Denn: Der Sachbearbeiter des Landeskriminalamtes Steiermark sei mit jener Amtstierärztin liiert, die auch den Schlachthof kontrollierte. Von der Polizei beschlagnahmtes Fleisch sei zudem nicht ordentlich gelagert und gekühlt worden. Laut Gutachten seien die davon entnommenen Proben verkeimt gewesen. „Was völlig klar ist, wenn das Fleisch nicht ordentlich gelagert wird“, kritisiert Ruhri.
Ein weiterer Punkt, der ihn wurmt: „Sämtliche Beweisanträge wurden von der Staatsanwaltschaft ignoriert.“ Der Anwalt verfasste einen Einspruch wegen Rechtsverletzung, das Landesgericht Wien gab ihm daraufhin Recht. Der Prozess, der am kommenden Freitag in Graz beginnt, verspricht also viel Brisanz!
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