Mehrere Anzeigen

Initiatoren illegaler Grazer Corona-Demo ermittelt

Steiermark
01.01.2021 15:06

Erfolg für die Grazer Polizei: Nach der unangemeldeten Corona-Demonstration am 26. Dezember konnten nun die Initiatoren ausgeforscht werden. Sie werden nach dem Versammlungsgesetz angezeigt. Am Samstag gibt es in der steirischen Landeshauptstadt schon die nächste Demo gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Diesmal auch offiziell angemeldet - die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort.

Rund 1500 Personen gingen am Stefanitag in Graz auf die Straße, um gegen eine von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer aufs Tableau gebrachte Corona-Impfpflicht zu demonstrieren. Nach einem Dutzend Anzeigen wegen der Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen während des unangemeldeten „Spaziergangs“, hat die Polizei nun auch die Initiatoren ausgeforscht. Sie werden gemäß den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes angezeigt, heißt es seitens der Landespolizeidirektion Steiermark.

Polizei sieht sich gut gerüstet
Die Grazer Polizei sah sich nach dieser Demo heftiger Kritik durch Stadtchef Siegfried Nagl (ÖVP) ausgesetzt. Für Samstag (2. Jänner) wird nun in den sozialen Netzwerken wieder zu einer Corona-Demonstration in der Grazer Innenstadt aufgerufen - diesmal handelt es sich allerdings um eine angemeldete Veranstaltung. Die Exekutive sieht sich nach intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stadt gut auf den Einsatz vorbereitet.

„Wir haben uns eng mit dem Magistrat abgestimmt. Bei dem Einsatz wird die epidemiologische Lageeinschätzung von Experten der Grazer Gesundheitsbehörde eine wertvolle Grundlage für die Entscheidungsfindung mit sich bringen. Wir hoffen jedenfalls auf eine friedliche und auch in virologischer Hinsicht möglichst sicheren Versammlung“, sagt Thomas Heiland, Leiter des Einsatzreferates der Grazer Polizei. 

Auflösung nur ultima ratio
Seitens der Landespolizeidirektion betont man, dass trotz deutlich verstärkter Präsenz auch am Samstag die Verhältnismässigkeit oberstes Gebot bleibt. „Die Polizei ist und bleibt auch weiterhin Garant für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten in unserem Land“, stellt der stellvertretende Landespolizeidirektor Manfred Komericky klar. „Sollte allerdings das Verhalten der Veranstaltungsteilnehmer eine durch die Gesundheitsbehörde festgestellte Gefahr für das öffentliche Wohl darstellen, so wird man ultima ratio auch die Auflösung der Versammlung in Erwägung ziehen müssen. Wir hoffen und gehen auch davon aus, dass unser dialogorientiertes Einschreiten ein polizeiliches Erfolgsrezept bleibt und eingreifenere Mittel nicht notwendig werden.“

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