Baugesetz-Novelle

Energie-Revolution für steirische Häuslbauer

Steiermark
18.12.2020 12:13

Das Land novelliert das steirische Baugesetz. Fotovoltaikanlagen sollen bei Neubauten künftig Pflicht sei. Das „Ölkessel-Tauschverbot“ kommt ab 2022. Und: Bei Wohnbauten müssen Ladestationen für E-Autos eingeplant werden.

Einen großen Schritt nach vorne, den geht die Steiermark künftig im Klimaschutz! das Umweltressort des Landes hat eine Novelle des Baugesetzes in Begutachtung geschickt, die gravierende Auswirkungen auf Tausende steirische Häuslbauer, Baufirmen oder Wohnbaugenossenschaften haben wird: Wer ein Gebäude neu baut oder eine Großsanierung eines alten Hauses in Angriff nimmt, muss künftig auf eine Fotovoltaik- oder Solaranlage setzen. Und zwar verpflichtend.

Licht und Heizung mit erneuerbarer Energie
„Mit dieser Novellierung können wir dem Ziel, künftig mit Energie aus erneuerbaren Quellen das Auslangen zu finden, näherkommen - etwa, wenn es um das Licht in der Wohnung oder das Heizen des Hauses geht“, freut sich Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Im Rahmen von zahlreichen Energiestrategie-Gesprächen habe es schon länger Diskussionen zu diesem „unumgänglichen Schritt“ gegeben: „Die aufgrund einer EU-Vorgabe notwendige Gesetzesanpassung bietet nun auch die Möglichkeit der Umsetzung“, sagt die SPÖ-Politikerin. Die Mandatare in den Ausschüssen und dem Landtag müssen noch ihren Sanktus dazugeben (der schwarze Koalitionspartner ist freilich informiert), der 1. Juni 2021 wäre realistisch für das Inkrafttreten.

Eine zweite wesentliche Änderung: das „Ölkessel-Tauschverbot“. Das Land forciert den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen - und leitet somit das endgültige Aus für Heizen mit Öl, Kohle und Erdgas ein. „Uns ist klar, dass die damit verbundenen Kosten für Familien mit niedrigem Einkommen schwer aufzubringen sind. Deshalb wird es auch ein eigenes Fördermodell geben“, verspricht Ursula Lackner. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt? Der 1. Jänner 2022 ist anvisiert - von diesem Datum an dürfen dann keine kaputten Ölkessel mehr gegen neue ersetzt werden.

Jeder bekommt eigene Ladestation fürs E-Auto
Dritter wichtiger Punkt im Gesetzestext: „Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos“. Das heißt, im steirischen Wohnbau muss in Zukunft von Beginn an so geplant werden, dass jeder Bewohner später problemlos sein Elektrofahrzeug laden kann. Betroffen sind dabei Häuser mit mehr als vier Wohnungen oder ab zehn Abstellplätzen. Jetzt wartet das Land die in den kommenden Wochen eintrudelnden Stellungnahmen ab - und wird sie nach Möglichkeit in den Gesetzesentwurf einarbeiten.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele