7.200 € Geldstrafe

Baby starb während Geburt – Hebamme in Graz verurteilt

Steiermark
11.11.2010 18:11
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag eine Hebamme zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Sie soll fahrlässig den Tod eines Babys während einer Hausgeburt sowie eine schwere Körperverletzung der Mutter verschuldet haben. Laut Gutachter erstickte das Kind im Februar 2009, weil der Brustkorb zu lange eingeklemmt war. Die Frau hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen die 52-Jährige begann bereits am 15. September 2009 und zog sich wegen diverser Gutachten so lange hin. Die Hebamme fühlte sich in keiner Weise schuldig. Sie betreute die 38-jährige Oststeirerin bei der problematischen Hausgeburt, von der Ärzte wegen eines vorangegangenen Kaiserschnitts abgeraten hatten.

"Überstürzte Manöver"
Als das Kind steckenblieb, soll die Angeklagte laut Gutachter "überstürzte Manöver" durchgeführt und Fehlentscheidungen getroffen haben. Das kleine Mädchen starb schließlich während der Geburt. Die Mutter hatte als Zeugin geschildert, wie sehr sie durch die Kaiserschnittgeburt ihres ersten Kindes in einem Krankenhaus traumatisiert worden war. Als sie zwei Jahre danach ihr zweites Kind erwartete, wollte sie eine Hausgeburt. Wegen des vorhergegangenen Kaiserschnitts galt diese Variante aber als risikoreich.

Gutachter: Baby blieb mit Brustkorb stecken
"Die Ärzte haben abgeraten, die Hebammen waren positiv eingestellt", so die Zeugin. "Wenn man das Wort Hausgeburt nur sagt, wird in jedem Krankenhaus das Gesicht verzogen", meinte die Frau. Sie habe daher entschieden, dass die Hebamme bestimmen sollte, wann eine Überstellung ins Spital nötig sei. Nach Expertise des Gerichtsmediziners Peter Leinzinger blieb das Baby während des Geburtsvorganges mit dem Brustkorb stecken und erstickte. "Es war ein rein mechanisches Ereignis", so Leinzinger.

Ein weiterer Gutachter bestätigte, dass sich auf der Plazenta keinerlei Hinweise für eine Erkrankung der Frau gefunden hatten, die den Tod des Kindes hätten verursachen können. Die 52-Jährige wurde nach vier Prozesstagen, die sich auf 14 Monate verteilten, zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Mildernd wurde gewertet, dass ein Mitverschulden der Mutter vorlag, da diese die Hausgeburt unbedingt wollte, begründete Richter Erik Nauta.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt