Abläufe erleichtert:

Gesetz bringt Gemeinden mehr finanzielle Freiheit

Niederösterreich
15.12.2020 16:45
Die Corona-Krise macht sich auch in den Budgets der Gemeinden bemerkbar – die „Krone“ berichtete. Um die finanzielle Bewegungsfreiheit der Kommunen zu verbessern, wird das Land nun in die Gemeindeordnung sowie das Stadtrechtsorganisationsgesetz eingreifen. Das soll die Zahlungsfähigkeit auf viele Jahre absichern.

Bereits im Sommer hatte Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko erste Schritte gesetzt: Gemeinden dürfen seither 20 Prozent des laufenden Haushaltes durch Schuldenaufnahme decken. Ursprünglich hätten Kredite bis Ende 2021 schlagartig auf die erlaubten 10 Prozent gesenkt werden müssen – nun erhalten Kommunen dafür mehr Zeit. „Bis 2026 soll der Umfang der Schuldkredite um jeweils 2 Prozent sinken“, so Schleritzko. Die Aufnahme von Mitteln, die im Zusammenhang mit dem Investitionspaket des Bundes aufgewandt werden, wird zudem genehmigungsfrei gestellt. Das soll die Abläufe erleichtern und die Gemeinden als wichtige Arbeit- und Auftraggeber in den Regionen vor einem harten Sparkurs bewahren.

„Ich bin froh, dass trotz Corona derzeit keine Gemeinde in Niederösterreich vor der Zahlungsunfähigkeit steht“, sagt der Landesrat, der die Lage dennoch ständig neu beurteilen möchte.

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