Kritik & Ungewissheit

Skikurs-Vorgabe: Gäste nur aus einem Haushalt

Tirol
09.12.2020 14:00

Die Tiroler Skischulen sind mit Ungewissheit und teils eigenartigen behördlichen Regeln konfrontiert, die Kurse unmöglich machen. „Jede Grundlage für Planungen fehlt“, schnauft Christian Abenthung, Geschäftsführer des Tiroler Skilehrerverbandes. 

Er ringt mit den Ministerien sowie dem Land Tirol um Grundlagen für die Saison. Seit 7. Dezember ist man mit einer neuen Verordnung (2. Covid-19 SchuMaV) konfrontiert. Darin wurde vom Gesundheitsministerium schriftlich mitgeteilt, dass ab 7. Dezember keine Aufstiegshilfen (die aber ohnehin nicht laufen) für den Skiunterricht benutzt werden dürfen.

Eigenartige Regeln
Fast wie Hohn mutet die Vorschrift an, dass der Skiunterricht nur für Personen aus einem Haushalt erlaubt ist. Weiters, dass nur Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten (Skilehrer und Kunden) erlaubt sind. Der Gedanke dahinter: Skikurse seien „Veranstaltungen“. „Nur Vater, Mutter und Kinder dürften daher in einen Kurs, doch das ist in der Praxis irrelevant, denn sie haben in der Regel ja völlig unterschiedliche Bedürfnisse“, sagt Abenthung.

„Ende der Skikurse in diesem Winter“
Richard Walter, Leiter der Skischule Arlberg und Präsident des Tiroler Skilehrerverbandes, ist entsetzt: „Wir haben dem Gesundheitsministerium deutlich klar gemacht, dass eine solche drastische Einschränkung des Personenkreises für die Skischulen existenzgefährdend ist. Das würde das Ende eines Skischulangebotes in diesem Winter bedeuten.“ Der Totalausfall hätte wirtschaftlich enorme Dimensionen: Tirols Skischulen unterrichten und betreuen pro Winter rund 800.000 Gäste, darunter im Durchschnitt 70 Prozent Kinder. „Rund 7000 bis 8000 Skilehrer sind beschäftigt“, ergänzt Abenthung.

Gewerblich oder Veranstaltung?
Gegenüber dem Gesundheitsministerium wurde betont, dass ein Skikurs ohne Aufstiegshilfen unmöglich sei - keine präparierte Piste, kein Restaurant, keine Sanitär-Anlagen usw. Man wehrt sich auch gegen die Einordnung als Veranstaltung: „Denn wir sind gewerbliche Anbieter von Leistungen“, verdeutlicht Walter. Völlig offen ist die Zeit ab dem 24. Dezember. Derzeit gibt es vom Gesundheits- oder Tourismusministerium keine Aussagen, was dann zulässig ist oder nicht. Für Abenthung ist LH Günther Platter ein Hoffnungsschimmer, er helfe derzeit beim Bemühen um Rechtssicherheit.

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