Erst kurz vor der Attacke auf das muslimische Gotteshaus Anfang Mai 2016 hat der Leiter des Abwehramtes die Führungsposition übernommen. „Details, wie ich sie nachher erfuhr, hatte ich nicht. Erst etliche Tage nach der Aktion wurde mir gesagt, dass da etwas in die Hose gegangen ist“, erklärt der Chef. Bei vollem Wissensstand hätte er mit Sicherheit kein grünes Licht für die Attacke auf die Moschee gegeben. Denn: „Eine Moschee ist kein militärisches Rechtsgut.“
„Das wäre anzuzeigen gewesen“
Dass die Angeklagten den Verfassungsschutz laut Anklage nicht ausreichend über die bevorstehende Straftat informiert hätten, versteht er auch nicht. Während sich die Heeresbeamten auf die Verschwiegenheitspflicht berufen, ist der Zeuge sicher, dass ein strafrechtliches Verhalten unverzüglich anzuzeigen sei.
Thema war auch, ob seine Mitarbeiter die Aktion observiert oder nur „Nachschau“ – für den Leiter bedeutet dies das Auskundschaften von Örtlichkeiten – gehalten hätten. Während einige Zeugen, die am Tattag für das Heer vor Ort arbeiteten, von einer Nachschau ausgingen, steht für den Chef fest: „Es war eine Observation!“ Immerhin habe der Erstangeklagte Observationskräfte aus Wien angefordert. Genehmigung gab es dafür aber keine.
Ein Urteil soll am Freitag fallen.
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