28.10.2020 19:32 |

Schuldsprüche in Graz

Polizist „blitzte“ Chef: Radarbilder gelöscht!

Hätte er doch einfach die läppischen 20 Euro Radarstrafe gezahlt! Stattdessen saßen ein steirischer Chefinspektor und ein Polizist am Mittwoch vor einem Schöffensenat. Weil der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter laut Anklage anwies, das Messprotokoll zu manipulieren, um der Strafe zu entgehen. Die beiden Beamten wurden schließlich im Grazer Straflandesgericht für schuldig des Amtsmissbrauchs bzw. der Bestimmung zum Amtsmissbrauch befunden. 

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„Freundschaft oder Feindschaft?“ - diese Frage stellte sich Richter Helmut Wlasak, als ihm ein Chefinspektor und einer seiner Mitarbeiter zwei völlig unterschiedliche Versionen auftischten. Streitpunkt: Der Polizist hatte ausgerechnet seinen Vorgesetzten geblitzt. In einer 30er-Zone war er mit 41 km/h unterwegs, 20 Euro wären zu bezahlen gewesen.

„Kurzschlusshandlung und deppert“
Doch: „Eine Stunde nach der Messung hat er mich angerufen und gesagt, ich soll den Messbeginn ändern.“ Was er auch tat. „Ich habe nur gefragt, ob das Radar schon scharf war“, entgegnete sein Chef. Zu manipulieren habe er nie in Auftrag gegeben. Wieso er ausgerechnet ein paar Tage später eine Mitarbeiterin anwies, das Radarbild zu löschen? „Das war eine Kurzschlusshandlung und deppert“, gab er zu. Wieso sein Mitarbeiter dann die Messzeiten geändert hat? „Weil er mich abschießen will!“

Fragen wirft auch ein weiterer Vorfall auf: 2018 wurde ausgerechnet der Dienstwagen vom Kärntner Landeshauptmann am Pogusch geblitzt. Von der Kärntner Polizei kam laut dem Chefinspektor die Anweisung: „Löschen!“ Dieses Telefonat habe es nie gegeben, heißt es aber von Kärntner Seite.

Auf Urteil folgen Disziplinarverfahren
Die beiden Polizisten wurden schließlich für schuldig befunden. Der Chefinspektor muss 24.000 Euro Geldstrafe bezahlen, wobei ihm die Hälfte davon für eine Probezeit bedingt nachgesehen wird. Er nahm das Urteil sofort an. Sein Mitarbeiter muss 10.800 Euro Strafe bezahlen, wobei auch bei ihm die Hälfte bedingt ausgesprochen wurde. Er bat um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Beide müssen auch noch mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

Monika Krisper, Kronen Zeitung

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