
Ob zur Fußball-Euro nach Amsterdam oder für einen Kurztrip nach Barcelona – die Buchungsplattform „opodo“ bietet neben Einzelleistungen (Flug, Hotel) auch „Kombinationspakete“ zum Gesamtpreis an. Rechtlich gesehen handelt es sich bei solchen Reisen um Pauschalreisen, betont die AK.
Nur Vermittler oder doch nicht?
Dennoch zeigt sich für die dortigen Experten, dass sich „opodo“ bei Problemen regelmäßig auf den Standpunkt stellt, „nur“ als Reisevermittler tätig geworden zu sein. Die Kunden verweist man mit ihren Ansprüchen an die – ebenfalls meist ausländischen – Erbringer der jeweiligen Einzelleistungen (Hotel, Fluglinie). Die Erfahrungen der AK, aber auch vieler Privater offenbarten: Auf Beschwerden reagiert die Buchungsplattform häufig gar nicht oder ablehnend. In zwei Fällen gewährt die AK nun Rechtsschutz und klagt.
Zwei klassische Fälle
Ein Kunde hatte für April eine Pauschalreise (Flug und Hotel) für 1509,79 Euro gebucht. Die Flüge wurden wegen Corona annulliert, der Kunde wollte per E-Mail kostenlos stornieren und den Preis zurück. Aber „opodo“ refundierte nur die Hotelkosten und verwies für die übrigen Ansprüche direkt an die Airline. Die Meinung der AK: Weil es sich jedoch eindeutig um eine Pauschalreise handelt, hat der Kunde einen Erstattungsanspruch direkt gegenüber „opodo“. Die AK klagt den Restbetrag von 1063,91 Euro nun ein.
Kein Ersatz nach Storno
Wegen Corona und der Reisewarnungen stornierte eine Tirolerin am 13. März eine bei „opodo“ gebuchte Pauschalreise – einen Tag vor dem geplanten Antritt. Auf Basis der Pauschalreise-Richtlinie hat sie laut AK das Recht zur kostenlosen Stornierung. Dennoch lehnten Veranstalter, Versicherung und Zahlungsdienstleister die Erstattung ab oder antworteten erst gar nicht. Von „opodo“ blieben Antworten auch gegenüber der AK Tirol aus. Deshalb gewährte die AK Tirol auch in diesem Fall freiwilligen Rechtsschutz und klagte den Preis (575,38 Euro) ein.
EU regelt Pauschalreisen
Die AK betont, dass Kunden von Pauschalreisen in der EU einen besonderen Schutz genießen. Es gibt einen Ansprechpartner (nämlich den Veranstalter), an den alle rechtliche Ansprüche gerichtet werden können. Die Erfolgsaussichten der Klagen sieht man daher optimistisch.
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