21.10.2020 14:00 |

Haftstrafe verhängt

Mit Golfschläger dem Vermieter Arm gebrochen

Wenige Tage vor dem geplanten Räumungstermin eskalierte im August in Innsbruck eine Aussprache zwischen Vermieter und Mieter (37). Dieser schnappte sich einen Golfschläger und schlug zu – absichtliche schwere Körperverletzung.
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Ein halbes Jahr lang hatte der Angeklagte keine Miete bezahlt. „Ich habe wegen Corona meine Arbeit verloren“, gab der nunmehrige Mindestsicherungsbezieher an. Am 29. August kam der Besitzer in die Wohnung. „Damit der Angeklagte vor der Räumung, die wenige Tage später stattfinden sollte, auszieht. Es ist doch für beide Seiten negativ, wenn das Hab und Gut am Delogierungstag eingelagert werden muss“, sagte der Vermieter vor Richterin Andrea Wegscheider. Mehrere tausend Euro Schulden hatten sich angehäuft.

Notwehr-Version zog nicht
„Er ist einen Kopf größer als ich, er sollte nur von mir wegbleiben“, sah der Mieter Notwehr, als er mit dem Schläger in der Luft „herumfuchtelte“. Der Vermieter erinnerte sich, dass der 37-Jährige ihn „wie ein Tier“ angebrüllt habe. Letztlich traf ihn der Golfschläger mit großer Wucht – offener Bruch des Unterarms. 

Der Angeklagte hatte bei anderen Konflikten schon früher Golfschläger bzw. Stöcke eingesetzt, was im Urteil erschwerend war. Gegen 15 Monate Haft berief er, aber auch die Staatsanwältin.

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