Studienplatz-Kauf

Paracelsus-Uni in der Kritik durch Rechnungshof

Salzburg
28.08.2020 19:30

Der Bund hätte auch andere Privatunis sowie öffentliche Hochschulen bei Kauf von Medizin-Studienplätzen berücksichtigen sollen, so der Tenor des Rechnungshofes. Von 2018 bis 2020 wurden je 25 Studienplätze an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität vom Bund gekauft. Ein laut Rechnungshof unfaires Verfahren. 

Der Rechnungshof (RH) übt Kritik am Kauf von je 25 Medizin-Anfängerstudienplätzen 2018 bis 2020 an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität durch den Bund. Einerseits hätten andere Privatunis nicht vom Verfahren ausgeschlossen werden sollen, außerdem hätte auch die Erhöhung der Studienplätze an öffentlichen Unis erwogen worden müssen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichen Bericht.

Als Grund für den Zukauf wurde damals der Ärztebedarf in der Region durch die Abwanderung von Medizinern nach Bayern genannt. Damit sollte um jährlich drei Mio. Euro die Zeit bis zum ohnehin geplanten Aufbau zusätzlicher Kapazitäten an der Medizin-Fakultät Linz überbrückt werden.

Das Bildungsministerium entschied sich ohne Ausschreibung für exklusive Verhandlungen mit derSalzburgerParacelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU ) - obwohl es einerseits noch an zwei weiteren Privatunis sowie an den öffentlichen Unis Medizinstudien gab. Als Begründung wurde angeführt, dass die öffentlichen Unis keine Plätze verfügbar hatten und die anderen zwei Privatunis erst seit kurzem am Markt gewesen seien bzw. das Studium an der PMU nur fünf Jahre dauert.

Dem tritt der RH entgegen: „Aus Sicht des RH war die Annahme des Ministeriums, an den öffentlichen Universitäten bestünden keine zusätzlichen Ausbildungskapazitäten, nicht durch entsprechende Nachweise belegt.“ Die öffentlichen Medizin-Unis selbst hätten außerdem im Vergabeprozess dieser Darstellung schriftlich widersprochen.

Auch den Ausschluss der anderen beiden Privatunis (Sigmund Freud Privatuni, Karl Landsteiner Privatuni) sah der RH kritisch - als Begründung wurde vom Ministerium angeführt, dass diese aufgrund der erst kurz davor erfolgten Gründung noch keine Absolventen hervorgebracht hatten.

Zwar sei die Qualität der Leistungserbringung ein „berechtigtes Ziel“, so der RH. „Die Berücksichtigung dieser Zielsetzung sollte nach Ansicht des RH jedoch nicht durch das Vorenthalten der Verfahrensteilnahme erfolgen, sondern durch die Formulierung nachvollziehbarer Qualitätskriterien in den Bewerbungsbedingungen.“ Immerhin seien die Privatunis von der AQ Austria nach Prüfung der Ausbildungsqualität akkreditiert worden. Die Wahl des Vergabeverfahrens sei daher „nicht im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006“ gewesen.

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