Übergriffe in Indien

Buben „verführt“ und missbraucht: Haftstrafe

Wien
25.08.2020 13:36

„Ich habe ihre Neugierde ausgenützt“ - so der Angeklagte am Dienstag am Wiener Straflandesgericht. Dort war der in Wien lebende Österreicher aufgrund schwerster Vergehen gelandet - so missbrauchte er in Indien mindestens acht Buben, demütigte sie und filmte und fotografierte seine Taten, ehe er das Material ins Darknet lud. Der Angeklagte zeigte sich beim Prozess umfassend geständig, wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er war selbst in seiner Jugend jahrelang schwer missbraucht worden, was sich letztlich strafmildernd auswirkte.

Die Übergriffe auf den Angeklagten selbst waren derart massiv, dass die Geschichte des Mannes 20 Seiten im Abschlussbericht über Missbrauch in Kinderheimen der Stadt Wien umfasst. Richter Philipp Krasa nahm den Österreicher trotz dieser Erfahrungen jedoch nicht aus der Verantwortung. Der Mann hatte im Zeitraum von Herbst 2008 bis Herbst 2010 und von Sommer 2011 bis Sommer 2012 acht Kinder - zwischen zehn und 14 Jahre alt - in Indien missbraucht, war eigentlich ins Ausland gezogen, um sich dort eine neue Existenz aufzubauen.

Nach ersten Fehlschlägen kaufte der Beschuldigte eine Bäckerei, über Bekannte kam er dann in Kontakt mit seinem ersten Opfer, den er - wie der Mann gestand - „in der Bäckerei verführt“ habe. Auch die weiteren sieben Buben stammten offenbar aus dem familiären Umfeld des ersten Opfers.

Upload ins Darknet führte zu Täter
Seine Taten hielt der Mann auf Videos und Fotos fest. Als der Mann 2017 wieder in Wien lebte, verpixelte er auf den Aufnahmen sein Gesicht und lud dann laut Anklage 1883 Bilder und 64 Videos im Darknet hoch - ein Fehler. Denn das Landeskriminalamt Wiesbaden sichtete das Material und konnte die Fingerabdrücke des Mannes auf den Bildern herausarbeiten. Da der Beschuldigte in Deutschland bereits eine einschlägige Vorstrafe abgesessen hatte, kam man schnell auf seine Spur. Bei der Hausdurchsuchung wurden neben seinen eigenen Aufnahmen auch weitere kinderpornografische Materialien sichergestellt.

Der Angeklagte legte keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele