Vorfall in Kaserne

Soldatin wehrte sich gegen Festnahme – angeklagt!

Steiermark
16.07.2020 17:55
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Weil sich im September 2019 eine Soldatin (22) im Krankenstand auf dem Gelände der Grazer Belgierkaserne gegen die Festnahme durch Militärpolizisten wehrte, steht sie seit Donnerstag vor dem Strafrichter. Sie sieht sich als Opfer, sei gewürgt und fixiert worden. Dagegen habe sie sich zu Recht gewehrt, betont sie.

„Ich hatte Todesangst“, schluchzt eine Soldatin (22), „zu viert haben sie mich am Boden fixiert und gewürgt“. Damit meint sie Mitglieder der Militärpolizei, die den Auftrag hatten, sie zur Vernehmung nach einem Fahndungsauftrag zu bringen.

„Alle Beteiligten wussten, dass sie im Krankenstand ist. Der Fahndungsauftrag war unnötig“, betont ihr Verteidiger Jörg Dostal. Das bestätige auch das Bundesverwaltungsgericht, das die Festnahme als rechtswidrig erkannt habe.

„Man hat still zu halten“
„Diese Entscheidung ist aber nicht verfahrensgegenständlich. Wenn ein Polizist kommt und sagt, man ist festgenommen, hat man still zu halten. Danach kann man sich beschweren. Sie hat als Soldatin jemanden schwer verletzt“, kontert Staatsanwalt Rudolf Fauler.

Vertagt - zwei Zeugen konnten nicht erscheinen, ein psychiatrisches Gutachten wurde angeordnet.

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