Die Heimleitung und die betagten Bewohner hatten Vertrauen zu ihr, doch dies nutzte die 59-Jährige über ein ganzes Jahr lang schamlos aus. Besonders verwerflich: Die Mitarbeiterin bediente sich sogar beim hinterlegten Bargeld eines Pensionisten und stahl dem Mann mehr als 5000 Euro.
120.000 Euro Schulden bei der Verwandtschaft
„Ich bin spielsüchtig“, gestand die Angeklagte vor Richterin Verena Offer. Ihr ganzes Geld verprasste die Innsbruckerin vor allem bei Online-Wetten. „Ich habe deshalb bei Verwandten mittlerweile rund 120.000 Euro Schulden“, erklärte die Angeklagte unter Tränen.
Als alles aufflog, wurde die 59-Jährige arbeitslos. Doch ihre Sucht will sie mittlerweile bekämpfen. „Ich habe mich bereits in psychologische Behandlung begeben“, räumte die Frau ein. Dem Heim will sie das ganze Geld zurückzahlen und stottert derzeit immerhin 50 Euro pro Monat ab.
Innsbruckerin muss nun auch zur Suchtberatung
Obwohl ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft drohte, ließ Richterin Offer Milde walten. Die 59-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 6480 Euro verurteilt. Weil die Frau zuvor unbescholten war, wurde die Hälfte davon bedingt nachgelassen. Außerdem wurde eine Weisung zur psychiatrischen Behandlung und zur Suchtberatung erteilt. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
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