Prozess in Kufstein

„Strommast-Drama“: Gutachten belastet Stadtwerke

Tirol
08.06.2020 17:00

Ein morscher Strommast wurde einem engagierten Mitarbeiter (25) der Stadtwerke Kufstein 2017 zum tödlichen Verhängnis. Nun steht fest, dass der Prozess am 14. August fortgesetzt wird. Dabei geht es auch um ein Gutachten, das die Stadtwerke belastet. Tenor: Zur Prüfung alter Masten habe organisatorisch und technisch ein geeignetes System gefehlt.

Zum Gutachter in dieser traurigen Causa wurde der Wattener Zimmermeister Siegfried Gratl bestellt, der schreibt: „Es wurden die Überprüfungsmaßnahmen für die Standfestigkeit von salzimprägnierten Masten im Grundsatz nicht richtig umgesetzt.“ Konkret sei die nicht erfolgte Prüfung zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung nicht an die Mitarbeiter übermittelt worden, auch ein Gefahrenhinweis an Ort und Stelle am Unglückstag sei nicht erfolgt. Beim Prozessauftakt im September zeigten sich alle Beteiligten betroffen. Angeklagt sind der Stadtwerke-Betriebsleiter und zwei Geschäftsführer, die sich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz rechtfertigen müssen. Konkret geht es dabei um den Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Abbau alter Masten in Riedenberg
Was war passiert? Zwei Monteure wurden nach Kufstein-Riedenberg geschickt, um alte Freileitungen abzubauen. Bekannt sollte gewesen sein, dass auf einem Feld drei Holzmasten stehen, bei denen die Salzimprägnierung die Wirkung verloren habe. Vor Gericht wurde einige Stunden lang erörtert, ob bei einer Besprechung auf diese Gefahr hingewiesen worden sei. Der Betriebsleiter betonte, dass der verhängnisvolle Mast erst abgebaut werden sollte, wenn der Bauer das Feld gemäht habe. Aber: Der 25-Jährige stieg hinauf und beim Kappen der Leitung sei der morsche Mast wegen der plötzlichen Horizontalkraft abgeknickt.

Prüfmethode veraltet
Der Gutachter bezieht sich auf Zeugenaussagen, wonach die Prüfung (morsch oder nicht?) durch Freigraben bis in eine Tiefe von zehn bis 15 Zentimeter und Einschlag mit Pickel oder Spitzhammer durchgeführt worden sei. Nötig sei aber eine Tiefe bis 50 Zentimeter. Weitere Kritik: „Diese Anwendung ist eine althergebrachte und heute nicht mehr zeitgemäße Methode.“ Der Gutachter sieht EDV-gestützte Messgeräte als notwendig.

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