Fußgängerin starb

Geldstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall

Salzburg
28.05.2020 12:06

Es war der 5. Dezember 2018, als gegen 6.45 Uhr morgens eine Frau (75) die Paß-Thurn-Straße in Mittersill queren wollte. Ein Einheimischer (44) war zu diesem Zeitpunkt mit einem Kollegen auf dem Weg in die Arbeit. Es war dunkel und nebelig als das Unglück passierte: „Plötzlich habe ich im Lichtschein wahrgenommen, wie die Frau den letzten Schritt machte“. Er wollte noch bremsen, doch da war es schon zu spät. Es kam zur Kollision. Noch vor Ort starb die Frau. Nun wurde der Angestellte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Das Geschehen nagt am Angeklagten, wie im Verhandlungsaal 101 des Landesgerichtes zu sehen ist: „Es tut mir sehr leid. Ich habe es bis heute noch nicht richtig verarbeitet“. Laut einem Gutachten habe er zwei Fehler gemacht: Er war mit mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs und missachtete das Sicht-Fahrgebot. Staatsanwalt Christoph Rother warf dem Angeklagten grob fahrlässige Tötung vor. Sein Verteidiger Thomas Schwab sah jedoch nur das Grunddelikt erfüllt: „Jeder weiß, dort fahren alle mit Tempo 80. Zudem hatte mein Mandant keinerlei Reaktionsverlust und war sonst in keiner Weise beeinträchtigt.“

Beifahrer „hätte nicht anders reagiert“

Zudem war es sein Arbeitsweg - dort sei er über Jahre nahezu täglich gefahren, wie der Pinzgauer dem Richter Günther Nocker erklärte. „Ich hätte nicht anders reagiert“, meinte auch der Beifahrer, der als Zeuge aussagte. Nebelfetzen hatten sich damals über die Straße gelegt. Auch er nahm nur Sekunden vor der Kollision eine „Gestalt in Gehbewegung“ war. Zudem war die Frau dunkel gekleidet. „Es ist ein klassischer Verkehrsunfall, wo sich jeder denken würde: ‘Gott sei Dank, ist mir das nicht passiert‘“, bat Schwab um ein mildes Urteil. 

Geldstrafe von 5400 Euro zur Hälfte bedingt

Richter Nocker verurteilte den Pinzgauer wegen fahrlässiger Tötung: „Für ein grobes Verschulden müssten massiv oder mehrere Verkehrsregeln verletzt worden sein.“ Eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro, die Hälfte davon bedingt, muss der Angeklagte nun zahlen. Das Urteil nahm er an, wie auch der Staatsanwalt - ergo: Es ist rechtskräftig.

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