Dreckiger Ehekrieg

Mary-Kate Olsen: Scheidungsantrag wurde abgewiesen

Adabei
15.05.2020 10:13

Mary-Kate Olsen bekommt erst einmal keine Notfall-Scheidung und so wird der dreckige Ehekrieg des ehemaligen Kinderstars wohl noch länger dauern. 

Die Schauspielerin hatte sich am Wochenende an ein Gericht in New York mit den Antrag gewandt, sich von ihrem Ehemann Olivier Sarkozy, mit dem sie seit 2015 verheiratet ist, in einem Schnellverfahren scheiden lassen zu dürfen.

Scheidungskrieg um Wohnung
Sarkozy soll sie aus ihrer gemeinsamen Wohnung werfen und ihr damit ihr Eigentum während der Corona-Pandemie wegnehmen wollen, weshalb sich die Modedesignerin zu diesem Schritt gezwungen sah, erklärte sie in ihrem Antrag.

Der Richter des obersten Gerichtshofs in Manhattan, Michael Katz, wies diesen nun jedoch ab mit der Begründung, es handele sich nicht um einen essentiellen Grund. Konkret heißt es in Mary-Kates Antrag: „Mein Ehemann hat den Mietvertrag für unsere Residenz in New York City beendet... ohne meine Bewilligung. Dieser Antrag ist ein Notfall, denn mein Ehemann erwartet, dass ich bis 18. Mai (Montag) aus unserem Haus ausziehe, in New York City, wo gerade aufgrund von Covid-19 alles zu hat. Ich habe Angst, dass mein Ehemann versucht, mir das Zuhause wegzunehmen, in dem wir gelebt haben und wenn er erfolgreich ist, werde ich nicht nur mein Haus verlieren, sondern auch meinen persönlichen Besitz.“

Pandemie erschwert Wohnungssuche
Wegen der Corona-Pandemie, so die 33-Jährige, könne sie momentan nicht einfach so nach einem anderen Appartement schauen, geschweige denn ihre persönlichen Sachen verstauen. Sie sei besorgt, ihr Ehemann werde dann über diese Sachen verfügen oder sie auflösen. Die „New York Post“, berichtet, dass der Darstellerin der Michelle Tanner in der Sitcom „Full House“ keine Obdachlosigkeit droht. Sie könne weiterhin ein Haus des Paares in den Hamptons bewohnen. Außerdem gebe es noch zwei weitere Wohnungen in New York. Bereits am 17. April stellte sie einen Antrag auf Scheidung, zu dieser Zeit nahmen die Gerichte jedoch keine Anträge an.

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(Bild: kmm)



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