Ein Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer erreichte am Dienstag die steirischen Anwälte. Der Inhalt: Ein Anwalt musste in Quarantäne geschickt werden, nachdem er mit einer infizierten Person Kontakt hatte. Generell gilt: Österreichische Kanzleien müssen jederzeit erreichbar sein. Der Kontakt sollte allerdings über Telefon oder Email erfolgen.
„Ein Rechtsanwalt befindet sich in Quarantäne. Er hatte Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person“, bestätigt Gabriele Krenn, Präsidentin der steirischen Rechtsanwaltskammer auf „Krone“-Anfrage. Allerdings kann er ganz normal von zuhause aus weiter arbeiten. Denn generell gilt: Rechtsanwaltskanzleien müssen stets erreichbar sein! Auf welche Art und Weise mit den Klienten Kontakt aufgenommen wird, obliegt allerdings der Entscheidung des einzelnen Anwalts. Die Kammer empfiehlt jedenfalls, unnötige Kontakte zu vermeiden.
Die „Krone“ hat sich bei einigen Anwälten schlau gemacht, wie sie nun in Zeiten des um sich greifenden Coronavirus ihre Arbeit erledigen.
Monika Krisper und Peter Grotter, Kronen Zeitung
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