Nach Corona-Kontakt:

Steirischer Anwalt in Quarantäne geschickt

Steiermark
17.03.2020 19:00

Ein Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer erreichte am Dienstag die steirischen Anwälte. Der Inhalt: Ein Anwalt musste in Quarantäne geschickt werden, nachdem er mit einer infizierten Person Kontakt hatte. Generell gilt: Österreichische Kanzleien müssen jederzeit erreichbar sein. Der Kontakt sollte allerdings über Telefon oder Email erfolgen. 

„Ein Rechtsanwalt befindet sich in Quarantäne. Er hatte Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person“, bestätigt Gabriele Krenn, Präsidentin der steirischen Rechtsanwaltskammer auf „Krone“-Anfrage. Allerdings kann er ganz normal von zuhause aus weiter arbeiten. Denn generell gilt: Rechtsanwaltskanzleien müssen stets erreichbar sein! Auf welche Art und Weise mit den Klienten Kontakt aufgenommen wird, obliegt allerdings der Entscheidung des einzelnen Anwalts. Die Kammer empfiehlt jedenfalls, unnötige Kontakte zu vermeiden. 

Die „Krone“ hat sich bei einigen Anwälten schlau gemacht, wie sie nun in Zeiten des um sich greifenden Coronavirus ihre Arbeit erledigen.

  • Der Wiener Rechtsanwalt Ernst Schillhammer: „Ob ein Anwalt derzeit stark beschäftigt ist, kommt auf sein Tätigkeitsprofil an. Für jenen, die viel schriftlich erledigen können, geht die Arbeit weiter. Andere, die vor allem in Verhandlungen tätig waren, haben derzeit nicht so viel zu tun.“ Es komme auch auf die Sparten an: „Fachleute für Arbeitsrecht sind in der derzeitigen Situation sehr stark gefragt.“
  • Karin Prutsch, Anwältin in Graz: „Wir sind eine große Streitkanzlei. Bei uns geht es richtig rund, weil viele Menschen ob der Lage verunsichert sind und Fragen haben. Wir haben Fristen einzuhalten und sind natürlich per Telefon, Whatsapp, aber auch Skype erreichbar.“
  • Strafverteidiger Herbert Eichenseder aus Wien verweist auch darauf, dass Rechtsanwaltskanzleien stets erreichbar sein müssen: „Es gibt eine so genannte Residenzpflicht. Schließlich sind Fristen bei Zustellungen einzuhalten. Wenn eine Kanzlei wirklich zusperrt, dann muss ein Vertreter ernannt werden.“ In der Praxis werden Kanzleien daher oft von einem Mitarbeiter betreut, die Anwälte sind dann per Handy zu Hause erreichbar. 
  • Auch über Arbeitsrechtler Andreas Kleinbichler aus Graz bricht derzeit noch mehr Arbeit als sonst herein: „Gerade im Gebiet des Arbeitsrechts stellen sich jetzt viele Fragen, ständig ändern sich Rahmenbedingungen. Wir arbeiten unsere Fälle jetzt per Telefon und Email ab.

Monika Krisper und Peter Grotter, Kronen Zeitung

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