4-Punkte-Plan

Steirer kämpfen gegen Zweitwohnsitze

Steiermark
03.03.2020 08:56

Gut Ding braucht Weile! Hinter den Kulissen war wochenlang um eine Lösung gerungen worden, jetzt gibt es eine Neuregelung, was die Zweitwohnsitze in der Steiermark betrifft. Vier Punkte sollen jetzt im Landtag eingebracht werden: So sollen auch die weiß-grünen Gemeinden künftig (so wie in Tirol und Salzburg) eine prozentuelle Obergrenze an Nebenwohnsitzen selbst festlegen können.

Es war weniger das umstrittene Leitspital als vielmehr die Diskussion um Zweitwohnsitze, die die Menschen im oberen Ennstal zuletzt bewegte. Auf den Punkt gebracht, geht es um Grundstücke oder Wohnungen, die für Einheimische in Tourismusregionen kaum noch erschwinglich sind. Und die sich wohlhabende Familien - oft auch aus dem Ausland - als Feriensitze unter den Nagel reißen. Ein dominierendes Thema im Gemeinderatswahlkampf - entsprechend froh ist man, dass nun eine Lösung da ist.

„Werkzeug zur Regulierung“
„Damit haben wir endlich ein echtes Werkzeug zur Regulierung bekommen“, freut sich Siegfried Keinprecht, Obmann der Tourismusregion Schladming-Dachstein und ÖVP-Spitzenkandidat in Schladming für die bevorstehenden Gemeinderatswahlen. „Fakt ist aber auch, dass dies nicht das letzte Werkzeug sein wird, das wir brauchen.“ Keinprecht war gemeinsam mit dem Hauser Bürgermeister Gerhard Schütter und Erwin Dirnberger, Präsident des steirischen Gemeindebundes, an der Ausarbeitung des neuen Regelwerks beteiligt.

Evaluierung für Obergrenze
Vier konkrete Maßnahmen werden am 11. März im Gemeindeausschuss des Landtags eingebracht: Zum einen soll eine prozentuelle Obergrenze an Nebenwohnsitzen in der Flächenwidmung festgeschrieben werden. „In Salzburg liegt der Prozentsatz bei 16 Prozent, in Tirol bei acht - wir werden das für die Steiermark evaluieren müssen, was Sinn macht“, erklärt Keinprecht.

Abgabe soll steigen
Dazu sollen Gemeinden Vorbehaltsflächen festlegen können, welche ausschließlich für Hauptwohnsitze genutzt werden, und gemeinsam mit anderen Bundesländern will man eine Evaluierung des Meldegesetzes erreichen. Und als vierter Punkt soll die Abgabe für Zweitwohnsitze erhöht werden; bisher liegt diese ja bei maximal 400 Euro pro Jahr.

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