Polizei kontrolliert

Hundeführschein in Kraft getreten – 13 Rassen betroffen

Österreich
01.07.2010 14:23
Am 1. Juli ist in Wien die Hundeführscheinpflicht in Kraft getreten. Die Halter von 13 Kampfhunderassen müssen ab sofort eine Prüfung ablegen, um zu zeigen, dass sie im Umgang mit ihren Tieren geschult sind. Betroffen von der neuen Regelung sind unter anderem Besitzer von Rottweilern und Pitbullterriern. Für Wiener, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011. Jene, die sich ab jetzt einen gelisteten Hund anschaffen, müssen die Prüfung innerhalb von drei Monaten ablegen.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und kostet 25 Euro. Wird ein Kampfhundehalter ohne Führschein erwischt, muss er mindestens 250 Euro Strafe zahlen. Die Einhaltung wird von der Polizei und dem Veterinäramt überprüft. Es sind auch Schwerpunktkontrollen geplant.

Um sich für den Führschein anzumelden, müssen Halter und Hund persönlich beim Veterinäramt vorstellig werden. Der Prüfling muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wien-Besucher, die nicht länger als einen Monat in der Bundeshauptstadt bleiben, brauchen keinen Hundeführschein. Sie müssen ihren Tieren aber einen Beißkorb anlegen.

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