Schwere Vorwürfe erhoben Verwandte einer verstorbenen St. Pöltnerin gegen deren Ehemann. Der Witwer soll das Testament der Frau erst nach ihrem Tod selbst verfasst und sich darin zum Alleinerben gemacht haben. Wie sich nun herausstellt, verdächtigte die Familie der Toten den Mann zu Recht. Der im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens beauftragte Gutachter bestätigte nämlich nun mit modernsten Ermittlungsmethoden, dass das Testament nicht aus der Feder der Verstorbenen stammen kann.
Stattdessen stellte der Experte fest, dass es sich beim vermeintlich Letzten Willen der Frau eindeutig um die Handschrift des Witwers handle. „Außerdem kann der Fachmann mit Sicherheit sagen, dass die Tinte erst mehrere Tage nach dem Tod der Frau auf das Papier gelangte“, erklärt Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten.
Der Beschuldigte wurde nun wegen versuchten schweren Betrugs angezeigt. Das Motiv des Mannes ist derzeit noch unklar. Die Aussicht auf einen großen Geldregen dürfte ihn jedenfalls nicht zur Tat angeregt haben: Das erblasserische Vermögen seiner verstorbenen Ehefrau soll nämlich keine 5000 Euro betragen.
Thomas Werth, Kronen Zeitung
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