Ab 1. Jänner

Neue Gesundheitskasse: Das ändert sich in Tirol

Tirol
31.12.2019 11:30

Ab 1. Jänner heißt es Österreichische Gesundheitskasse statt Tiroler Gebietskrankenkasse. Was die 595.000 Tiroler Versicherten erwartet: Mehr Zuschüsse, neue Leistungen.

Heute noch neun Gebietskrankenkassen in den Bundesländern, morgen nur mehr eine Gesundheitskasse für ganz Österreich. Was Jahrzehnte diskutiert wurde, ist mit 1.1. Realität. Bei der Tiroler Gebietskrankenkasse in Innsbruck wurde gestern das alte Schild abmontiert. Ab Mittwoch oder Donnerstag wird auch dort statt TGKK die neue Abkürzung ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) zu lesen sein. Die Harmonisierung der Leistungen war ein zentrales Anliegen der Kassen-Fusion. Auf die 595.000 Tiroler TGKK-Versicherten kommen einige entscheidende Veränderungen zu:

Krankengeld: Tirol gehörte zu den Bundesländern, in denen das Krankengeld bisher 52 Wochen ausbezahlt wurde. „In Zukunft werden es 78 Wochen sein“, informiert Tirols Kassen-Direktor Arno Melitopulos. Für ihn ist das Krankengeld ein gutes Beispiel dafür, welchem Prinzip die neue Österreichische Gesundheitskasse folgt. „Die Leistungsharmonisierung erfolgt immer nach oben. Es wird für die Tiroler keine Verschlechterungen geben“, verspricht er.

Krankentransport: Wer mit der Rettung zum Kontrolltermin beim Arzt oder in die Ambulanz gebracht wurde, der musste bisher einen Selbstbehalt zahlen. 12,20 Euro betrug dieser zuletzt pro Fahrt. Dieser Selbstbehalt entfällt mit Jahresanfang. In Tirol gibt es in einem Jahr rund 210.000 solcher Transporte. Melitopulos rechnet durch den Wegfall des Selbstbehaltes mit Mehrkosten von 1,1 Millionen Euro.

Bei Heilbehelfen wie Stützstrümpfe, Bandagen oder Schienen zahlte die Kasse bisher maximal 522 Euro dazu. Dieser Beitrag wird auf maximal 1392 Euro angehoben.

Bei Heilmitteln wie Gehilfen (z.B. Rollator) werden in Zukunft ebenfalls bis zu 1392 Euro (statt bis 522 Euro) von der Kasse gezahlt. Bei so genannten Körperersatzstücken wie Prothesen oder Rollstühlen kann sogar ein Höchstbeitrag von 3480 Euro ausgezahlt werden. „Für Betroffene in Tirol ergibt sich dadurch eine entscheidende Verbesserung“, betont der Kassen-Direktor.

Es gibt aber auch Beispiele, bei denen Tirol bereits bisher zu den Vorreitern in Österreich zählte. Melitopulos verweist auf die Neuregelungen für Computer-Tomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT). Die Bewilligungspflicht fällt nun weg. „Für Tirol ändert sich dadurch nichts. Bei uns mussten die Versicherten schon bisher keine Bewilligung einholen.“

Für Wahlarztrechnungen, die bei der Gesundheitskasse für einen Kostenersatz eingereicht werden, müssen künftig nicht mehr die Original-Honorarnoten vorgelegt werden. Eine Kopie genügt. Die Online-Einreichung wird so erleichtert.

Neuer Name, neue E-Mail-Adresse, neue Telefonnummer. Die Fusion bedeutet auch das. Melitopulos kann aber beruhigen: „Die alten Nummern und Anschriften sind natürlich vorerst weiter gültig.“ Nicht nur die Zentrale in Innsbruck, auch die zehn Außenstellen in den Bezirken bleiben laut Direktor erhalten.

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