Sperrzone

Verbot für Zweitwohnsitze in Ebenau

Salzburg
28.12.2019 06:03
Der Flachgauer Gemeinde Ebenau reicht es: Rund 13 Prozent Zweitwohnsitze sind für Bürgermeister Johannes Fürstaller mehr als genug. Anstatt freiwillig eine Beschränkung für Zweitwohnsitze einzuführen, verhängt Ebenau gleich eine Sperrzone über sämtliches Bauland im Gemeindegebiet. Schon seit Jahren wird rigoros gegen Nebenwohnsitze vorgegangen – jetzt noch schärfer.

Bereits seit rund 20 Jahren müssen Häuselbauer und Käufer in Ebenau eine Hauptwohnsitznutzungserklärung unterzeichnen. Damit hat die Flachgauer Gemeinde Zweitwohnsitzen schon früh einen Riegel vorgeschoben. Wegen der Novelle im Raumordnungsgesetz ist das künftig aber nicht mehr möglich, daher wurden sämtliche gewidmeten Baulandflächen im Gemeindegebiet zur Sperrzone für Zweitwohnsitze erklärt.

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Zweitwohnsitz schädigen unsere einheimischen Familien und nehmen ihnen den Platz weg. Da müssen wir rigoros durchgreifen.

Johannes Fürstaller, Bürgermeister von Ebenau (ÖVP)

„Es entwickelt sich zunehmen zu einem Problem mit den Grundstückspreisen“, berichtet Bürgermeister Johannes Fürstaller. „Im Vergleich zum restlichen Bezirk sind die Preise bei uns noch recht niedrig, damit wächst der Druck von Umlandgemeinden und für die Einheimischen wird es teurer.“ Es gebe regelmäßig Anfragen von Interessenten aus Deutschland und der Schweiz. Das wurmt den Ortschef, denn von Zweitwohnsitzen profitiere die Gemeinde gar nicht. „Die Familien müssen die Chance bekommen, nicht Reiche, die das als Wertanlage sehen und nur wenige Tage im Jahr hier wohnen“, so Fürstaller. So wie Ebenau geht es vielen Gemeinden. Immer mehr erklären sich deshalb freiwillig zur Beschränkungsgemeinde.

Gemeinden schieben freiwillig Riegel vor

So etwa Hallein, wo es seit 13. Dezember nicht mehr möglich ist, Zweitwohnsitze zu errichten. „Wir müssen Maßnahmen setzen und Grundstücke für Einheimische sichern, bevor es zu spät ist“, erklärte Halleins Stadtchef Alexander Stangassinger. Mittlerweile gibt es in 83 der 119 Gemeinden eine Beschränkung. Die Landesregierung hat das Problem erkannt und bessert nach. Das Raumordnungsgesetz wird novelliert und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe geprüft. Bis Jahresende können Zweitwohnsitze noch gemeldet und damit legalisiert werden. Ab 2020 drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro.

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