Anzeige eingegangen

Notruf-Affäre: Keine Entschuldigung von Gaisch

Steiermark
29.11.2019 06:00

Die Affäre um Polizei-„Vize“ Alexander Gaisch zieht weite Kreise. Während ganz Österreich über seine minutenlange Schikane gegen einen Kollegen witzelt, könnte ihm wegen des privaten Anrufs sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen werden. Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist mittlerweile eine anonyme Anzeige eingegangen. Und auch ein Fall aus der Vergangenheit holt Gaisch nun wieder ein.

Laut „Krone“-Infos hat sich Gaisch nie persönlich bei dem betroffenen Polizisten entschuldigt. Das hat der Abteilungsleiter für den mittlerweile degradierten steirischen Landespolizeidirektor-Stellvertreter übernommen. Dieser schweigt weiterhin zu dem Vorfall. Wie berichtet, wurde ein Anruf des Polizeichefs in die Notrufzentrale geleitet.

Leitung minutenlang wegen Lappalie blockiert
Die Leitung blockierte er minutenlang wegen der Lappalie eines (genehmigten) Feuerwerkes, das ihn nächtens gestört hatte. Mit Sätzen wie „I werd Ihnen die Wadln viererichtn. Wissen Sie net, wer i bin?“ schikanierte er den Kollegen. Das Internet witzelt seitdem, auf der Internetplattform YouTube ist der bis Donnerstagabend 53.000-mal geklickte Ausraster an der Chart-Spitze. Spätestens jetzt kennt ganz Österreich den Polizeichef.

Während Gaisch ins Asylamt versetzt wurde, gehen die Wogen in der Gewerkschaft hoch. Hermann Greylinger (FSG) und Eduard Tschernko (FCG) verurteilen das Verhalten. „Klar ist, dass das disziplinäre Konsequenzen haben muss. Im Umgang ist Herr Gaisch eine klare Ausnahme, ich kenne keinen anderen Vorgesetzten, der so mit einem Kollegen redet“, kritisiert Tschernko.

Anonyme Anzeige bei Staatsanwaltschaft
Unklar ist, welche Konsequenzen die Affäre rechtlich nach sich zieht und ob ihm wegen des privaten Anrufes ein Amtsmissbrauchsverfahren droht, was laut Anwalt Andreas Kleinbichler im Raum steht. Eine anonyme Anzeige gegen Gaisch wurde bei der Staatsanwaltschaft eingebracht – „diese wird nun überprüft“, bestätigt Sprecher Hansjörg Bacher.

Zitat Icon

„Die disziplinäre Maßregelung hat unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit und des Gesamtverhaltens des Beamten zu erfolgen."

Andreas Kleinbichler, Anwalt und Experte für Beamtendienstrecht

Vorfall aus 2016 holt Gaisch ein
Indes holt Gaisch ein Vorfall aus dem Jahr 2016 ein. Vor einer Grazer Moschee wurde Blut verschüttet, ein Schweinskopf aufgehängt. Das Bundesheer informierte die Polizei im Vorfeld, der Vorfall geschah dennoch.

Gaisch suspendierte einen Beamten, weil er angeblich in den Fall verwickelt gewesen sei, und „betitelte ihn später mir gegenüber als tickende Zeitbombe“, so Anwalt Kleinbichler. Das Verfahren wurde eingestellt, die Suspendierung aufgehoben.

Monika Krisper und Stefan Steinkogler, Kronen Zeitung

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