Land geklagt

Missbrauchsopfer zieht vor Gericht

Steiermark
26.11.2019 07:30

Zwischen 1960 und 1970 musste Walfried Janka schwerste Misshandlungen von seiner steirischen Pflegemutter über sich ergehen lassen. Obwohl diese wegen Kindesmords verurteilt war und das Jugendamt davon wusste! Der 53-Jährige hat das Land Steiermark auf 606.010 Euro Schmerzensgeld verklagt. Gestern fand die erste Tagsatzung statt. Dort stand die Frage der Verjährung im Raum.

„Ich habe nur eineinhalb Stunden geschlafen“, gibt Walfried Janka nervös zu, als er die große Eingangstür zum Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz aufdrückt, gefolgt von seiner Anwältin Julia Kolda und weiteren treuen Begleitern.

Kampf um Anerkennung
Schon seit Jahren kämpft der 53-Jährige um Anerkennung und darum, für das erfahrene Martyrium entschädigt zu werden. 606.010 Euro Schadenersatz fordert er vom Land Steiermark. Um zumindest den Rest seines Lebens ein finanziell sorgenfreies Leben führen zu können.

Verjährung der Sache steht im Raum
Der Drei-Richtersenat am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz will als erstes abklären, ob die Ansprüche des gequälten Mannes zurecht bestehen oder bereits verjährt sind. Zudem soll ein psychiatrischer Sachverständiger – er sitzt der Verhandlung bei – die Geschäftsfähigkeit des Klagenden einschätzen.

Land Steiermark winkt ab
Für den vom Land beauftragten Rechtsvertreter ist allerdings klar: „Die Sache ist schon lange verjährt, ein Sachverständigen-Gutachten daher unnötig. Das was passiert ist, ist natürlich schrecklich“, fügt der Advokat hinzu.

Schwere Zeit in Haft
In seiner Zeit in Untersuchungshaft im Jahr 1987 – Janka wurde nach einem Tötungsdelikt zu 16 Jahren Haft verurteilt – befasste er sich erstmals mit seiner Kindheit und forderte von der Behörde Akteneinsicht ein. „Zu aufarbeiten begonnen habe ich aber erst ab dem Jahr 2016. Da ist alles klar geworden. Freunde haben mir dann dazu geraten, mit meiner Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen“, erzählt er dem Senat.

Gericht will Gutachten abwarten
Eine Entscheidung über die Verjährung wird erst fallen. Das Gericht will zuerst das schriftliche Gutachten des Sachverständigen abwarten.

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