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Während rund um das große, steirische Pyramidenspiel noch auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Graz gewartet wird, hatte das Verfahren am Dienstag für eine damalige Zeugin ein Nachspiel vor Gericht: Sie musste sich wegen einer Falschaussage verantworten.
Die Konstellation erinnerte an den großen Prozess, der sich von Oktober 2018 bis Februar 2019 im Landesgericht Graz abspielte. Sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt und einer der Verteidiger waren damals schon vertreten, als sich 16 Frauen und Männer verantworten mussten.
Zwei Frauenstimmen waren zu hören
Damals stand auch eine 51-Jährige im Zeugenstand. „Falschaussage“ warf ihr nun Staatsanwalt Hansjörg Bacher vor. Denn sie behauptete damals, bei einem Telefongespräch mit einem ermittelnden Polizeibeamten alleine gewesen zu sein. Das konnte ihr Bacher widerlegen. Auf einem von ihm vorgelegten USB-Stick befand sich nämlich der Mitschnitt des Gesprächs. In dem sehr wohl zwei weitere Frauenstimmen zu hören waren.
Einvernahme beendet oder nicht?
„Wieso haben Sie damals gelogen?“, wollte er von der Frau wissen. „Weil ich Angst hatte“, gab sie zu Protokoll. Kurz darauf ergab sich eine Diskussion zwischen dem Staatsanwalt und dem Verteidiger darüber, ob ihre Einvernahme bereits beendet gewesen war und eine zweite Einvernahme kurz daraufhin stattgefunden hatte, oder ob ihr Eingeständnis, gelogen zu haben, noch der ersten - und somit einzigen - Einvernahme zuzuordnen gewesen sei. Dieser Punkt war nämlich der entscheidende.
Freispruch für Angeklagte
Richter Andreas Rom sprach die Frau schließlich frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.
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