Problem nicht gelöst

Schweiz verbietet das Schreddern von Küken

In der Schweiz ist es ab 1. Januar 2020 verboten, männliche Eintagsküken zu schreddern. Die Hähne sind für die Industrie nicht zu gebrauchen, da sie weder Eier legen noch masttauglich sind. Doch Grund zur Freunde ist das Verbot eigentlich keiner, denn das Ersticken der Küken durch Kohlendioxid bleibt weiterhin erlaubt.

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„Vier Pfoten“-Kampagnenleiterin Martina Pluda zum Schweizer Verbot des Schredderns: „Es ist leider nur der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. Denn Küken dürfen in der Schweiz weiterhin mit Kohlendioxid getötet werden, und das war bislang auch immer die gängige Methode. Nur wenige Brütereien töten Küken durch Schreddern. Auch in Österreich werden in der konventionellen Hühnerhaltung die so genannten Eintagesküken nach wie vor mit CO2 getötet.“

Die Brüder der Legehennen gelten als lästiges Nebenprodukt in der Eier-Produktion und werden daher zu einem grausamen Tod durch Ersticken verurteilt. Wer das als Konsument nicht unterstützen möchte, kauft am besten Eier aus Bio-Haltung. Denn eine Branchenlösung macht es seit 2016 möglich, dass hierzulande auch die Bruderhähne aufgezogen werden. Allerdings liegt die Wurzel des Problems eigentlich in der verbreiteten Hochleistungszucht: Hybridhühner (auf hohe Leistung gezüchtete Kreuzungen aus mehreren Rassen) sind zu sehr entweder auf Gewichtszunahme oder Legeleistung gezüchtet. Damit gehen auch gesundheitliche Probleme einher, etwa Osteoporose bei Legehennen und Lahmheiten bei Masthühnern.

Die „Vier Pfoten“ sehen daher eine langfristige Lösung des Problems nur in einer Extensivierung und Dezentralisierung der Zucht in Richtung Zweinutzungshühner. Letztere sind Hühner, die langsamer wachsen und statt über 300 nur etwa 240 Eier im Jahr legen. Dafür setzen ihre Hähne Fleisch an und können gemästet werden.

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